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Flüchtlinge werden in Hamburg jetzt mit Armbändern kenntlich gemacht

Ist es wirklich notwendig, Minderheiten mit Symbolen zu brandmarken?

Teilnehmer einer Demonstration in Hamburg. Foto: imago/Lars Berg

Bisher waren bunte Papierbändchen ums Handgelenk vor allem ein Hinweis darauf, dass jemand ein bisschen zu stolz darauf war, bei irgendeiner exklusiven Party auf der Gästeliste gestanden zu haben. Wie die taz berichtet, sollen blaue Armbänder nun Flüchtlinge auf den ersten Blick erkennbar machen—zumindest in Hamburg.

Am Mittwochmorgen sollen die Einwohner der Erstaufnahmeeinrichtung am Hamburger Schwarzenbergplatz dazu aufgefordert worden sein, sich zählen zu lassen. Im Rahmen dessen seien ihnen auch die Armbänder umgelegt worden, erklärte der Flüchtling Amer S. gegenüber der taz. Warum genau, wurde den Bewohnern des Heims angeblich nicht mitgeteilt. „Sie müssen es an Ihrem Handgelenk behalten, das kennzeichnet Sie als Flüchtling" soll die einzige Erklärung gewesen sein.

„Wir haben das erstmalig ausprobiert, um damit eine Zählung zu unterstützen", sagte Susanne Schwendtke auf Anfrage der Zeitung. Sie ist Sprecherin des Hamburger Trägers Fördern und Wohnen, der die meisten Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt betreibt. Ihrer Aussage nach sollen die Flüchtlinge lediglich dazu „gebeten" worden sein, die Bändchen nicht direkt wieder zu entfernen. Das widerspricht allerdings Aussagen nicht näher benannter Einrichtungsmitarbeiter, wonach Flüchtlingen klar suggeriert worden sei, kein Essen zu bekommen, wenn sie die Bänder entfernen oder erst gar nicht anlegen würden.

Dinge, die Flüchtlinge zwischen Serbien und Ungarn zurückgelassen haben.

Im Allgemeinen soll die fragwürdige Anweisung unter der Belegschaft auf starke Ablehnung gestoßen sein. Man habe es fast flächendeckend als „menschenunwürdig" und „nicht gerade integrationsfördernd" eingestuft, dass die Asylsuchenden bereits auf den ersten Blick als solche zu erkennen seien. „Wir wollten das eigentlich verweigern, weil das stark an dunkle Zeiten in der deutschen Geschichte erinnert", erklärte eine Mitarbeiterin gegenüber der taz, die namentlich nicht genannt werden möchte. Davon, gegen die Anweisung juristisch vorzugehen, wurde ihnen von einem konsultierten Anwalt allerdings abgeraten. Schließlich sei „dieses Vorgehen nicht offensichtlich rechtswidrig".