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Humboldt-Universität

Nach AfD-Anfrage: Berliner Uni verklagt ihren eigenen Studierenden-Ausschuss

Es soll um 26 Klarnamen gehen einerseits. Und um die Sicherheit der Vertreter und Vertreterinnen andererseits.
RefRat-Logo: www.refrat.de || Alexander von Humboldt: imago | Ulli Winkler || AfD-Logo: imago | Kai Löffelbein

Seit jeher sind Hochschulen und Universitäten Orte, an denen Studierende nicht nur ziemlich gute sinnlose Besäufnisse organisieren und Regelstudienzeiten gnadenlos überziehen, sondern oft auch ihren revolutionären Spirit entdecken. Die Berliner Humboldt-Universität, HU, hat in den letzten Jahren von Fakultätsbesetzungen bis Gegendemonstrationen so einiges an Protestbewegungen gesehen. Am vergangenen Dienstag zog HU-Präsidentin Sabine Kunst nach einem Streit mit dem "Referent_innenRat" (RefRat) allerdings drastischere Konsequenzen – und verklagte ihre eigenen Studierenden. Schuld daran hat auch ein AfD-Politiker.

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Hintergrund der Klage, deren Einreichung ein Sprecher der HU gegenüber VICE bestätigte, scheint ein Kommunikationsproblem zwischen der Uni-Leitung und der Studierendenvertretung zu sein. Ausgelöst hat dieses ausgerechnet die AfD: In einer Kleinen Anfrage vom 26. Januar hatte sich der AfD-Abgeordnete Martin Trefzer an den Berliner Senat gerichtet und von der Regierung unter anderem die Namen aller Referenten und Referentinnen der Berliner Universitäten aus den letzten zehn Jahren eingefordert – und damit auch die des RefRat.

Der Berliner Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung lehnte Trefzers Anfrage teilweise ab: Der Datenschutz ehemaliger Mitglieder stehe über dem Wunsch des Abgeordneten, schrieb er in seiner Antwort an den Abgeordneten. Doch was nach einem Sieg für die Studierendenvertretung aussieht, war in Wahrheit erst der Beginn des eigentlichen Problems: Denn offenbar weiß bei der HU nämlich nicht einmal das Präsidium selbst, wer aktuell Teil der hochschuleigenen Studierendenvertretung ist.


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Erste Vorwürfe an die Vertretung waren bereits im vergangenen November laut geworden: Das Hochschulmagazin Unaufgefordert hatte eine Recherche veröffentlicht, in der es hieß, der RefRat der HU arbeite intransparent. Es sei nicht nachvollziehbar, wie lange Referenten und Referentinnen ihre Ämtern innehaben würden und welche Aufwandsentschädigungen sie dafür bekämen, hieß es in dem Artikel unter anderem. Nicht einmal die Nachnamen mancher Mitglieder seien bekannt. Auffallen würde das niemandem, so das Magazin: Die meisten Studierenden der HU scheinen sich so wenig für die Tätigkeiten des RefRat zu interessieren, wie für einen Vortrag über Niklas Luhmanns Systemtheorie.

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Die Studierenden wollen der HU ihre Namen mitteilen – unter einer Bedingung

Etwas anders scheint das allerdings bei der Hochschulleitung auszusehen: Mehrmals habe das Präsidium die Studierenden des RefRat gebeten, eine Liste mit den Klarnamen vorzulegen, sagte HU-Präsidentin Sabine Kunst vergangene Woche dem Tagesspiegel. Dieser Aufforderung seien die Studierendenvertretenden – laut der eigenen Homepage sind es insgesamt 26 Personen – allerdings nicht nachgekommen. "Mit Blick auf eine anhaltende Auskunftsverweigerung" werde sie deshalb eine Auskunftsklage einreichen, so die Uni-Präsidentin. Noch am Tag des Interviews kam sie dieser Drohung nach.

Gegenüber VICE sagte ein Pressesprecher ihrer Universität: "Es gibt bei Wahlämtern keine Berufung auf Datenschutz. Die Ämter müssen öffentlich gemacht werden – genau wie jene der AfD im Bundestag auch." Es gehe der Uni nicht um eine mangelnde Transparenz des RefRat, so der Sprecher, "sondern um eine Verwaltungsverordnung, der nicht nachgegangen wird". Doch man muss nicht seine gesamte Studienzeit lang darauf gewartet haben, dass eine Änderung in der Prüfungsordnung angepasst wird, um zu wissen: Verwaltungsverordnungen kommen an einer Uni längst nicht immer alle nach.

Dabei weigert sich der RefRat nicht einmal, die vollen Namen der 26 Referenten und Referentinnen an die Hochschulleitung weiterzugeben. Er stellt lediglich eine Bedingung: Man wolle sichergehen, dass die Liste am Ende nicht in die Hände der AfD gelange, hieß es im Mai im dritten Teil einer umfassenden Stellungnahme. "[Die Hochschulleitung soll] erläutern, wie eine unsachgemäße Weitergabe oder der unberechtigte Zugriff auf die Daten verhindert werden sollen", schreibt das Gremium. Die Studierenden fragten, für welche Zwecke eine "teilweise rechtsradikalen Partei mit mutmaßlichen Verbindungen ins gewaltbereite rechte Milieu" ihre Namen benötigen solle.

Nicht nur, weil einige ihrer Mitglieder anti-rassistische oder queer-feministische Arbeit betreiben, ist die Sorge der Studierendenvertretung durchaus berechtigt, dass mit einer Offenlegung ihrer Daten auch eine konkrete Gefahr von Bedrohungen oder Gewalt einhergeht. Die Universität, so der RefRat, habe auf die entsprechende Anfrage ihrer Studierendenvertretung allerdings nicht reagiert und keine Diskussionsplatfform gegeben, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Sollte ein Gericht in einem späteren Verfahren der Unileitung Recht geben, dürfte sich eine Antwort der HU an ihre Studierenden ohnehin erledigt haben. Der taz sagte ein Mitglied des RefRat, man werde nun ebenfalls prüfen, ob eine Klage gegen die Uni möglich wäre. Unis sind eben nicht umsonst dafür bekannt, revolutionäre Gedanken zu beherbergen. Und die werden heutzutage notfalls vor Gericht erstritten.

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