FYI.

This story is over 5 years old.

Tech

Der Random Darknet Shopper ist zurück und macht seine Weihnachtseinkäufe

Nachdem er Anfang des Jahres von der Schweizer Polizei beschlagnahmt wurde, ist unser Lieblingskonsument nun zurück im Netz.
Alles, was vom Ecstasy übrig blieb. Foto: !Mediengruppe Bitnik

Pünktlich zu Beginn der Adventszeit streift auch der Random Darknet Shopper wieder durchs Deepweb und erledigt seine Weihnachtseinkäufe. Die ersten Schnäppchen sind bereits eingetrudelt: Diese Woche lag ein weißes, gefälschtes Lacoste T-Shirt aus Thailand für 0.1101 Bitcoin im Briefkasten.

Wir erinnern uns: Der Random Darknet Shopper ist ein Bot, der durchs Deepweb surft und nach rein zufälligen Kriterien Sachen einkauft. Er war erstmals vergangenes Jahr in der Schweiz in Erscheinung getreten, wo er aufgrund seiner Einkäufe sogar kurzzeitig zusammen mit einigen Produkten von der Polizei beschlagnahmt worden war. Da es in den Untiefen des Internets jedoch nicht nur Christbaumkugeln und Adventskränze, sondern auch gefälschte Pässe, Auftragskiller und bunte Präsentkörbe mit harten Drogen gibt, kam schon bald die Frage auf, ob ein Programm eigentlich auch verhaftet werden könne.

Anzeige

„Das sind Fragen, die wir uns zukünftig noch in großem Stil stellen werden müssen", so Carmen Weisskopf von der !Mediengruppe Bitnik. „Du hast ein selbstfahrendes Auto, das einen Unfall baut und jemanden verletzt, wer haftet dafür? Ist es der Fahrer, der keine Kontrolle hat, ist es das Unternehmen oder ist es der Programmierer?"

Die neu gekauften Produkte des Randon Darknet Shopper werden vom 11. Dezember bis zum 5. Februar in der Galerie Horatio Junior in London ausgestellt. Permanent werden weitere Dinge dazukommen, die der Bot in der Zwischenzeit bestellt hat.

„Es ist das erste Mal, dass der Random Darknet Shopper wieder unterwegs ist, nachdem er im Januar von der Staatsanwaltschaft in St. Gallen konfisziert worden war", schreibt das schweizerische Künstlerduo Carmen Weisskopf und Domagoj Smoljo in einer Email.

Da der Bot vollständig automatisiert operiert, finden seine Aktivitäten in einer legalen Grauzone statt. Er scannt die angebotenen Produkte in dem Darknetmarkt AlphaBay, entscheidet sich für eines, das weniger als 100 Dollar kostet und kauft es. Der Anbieter verschickt die Artikel dann an die Adresse der Galerie, wo sie ausgepackt und von einem Kurator ausgestellt werden. Bis zu diesem Punkt war kein Mensch in irgendeiner Weise involviert.

Der erste Kauf: ein gefälschtes Lacoste-Shirt. Bild: !Mediengruppe Bitnik

Es könnte natürlich sein, dass der Bot ausschließlich legale Artikel in seinen Warenkorb legt. Der Geniestreich des Kunstprojektes ist jedoch, dass die Strafverfolgung vor der Frage steht, wie sie die Situation behandelt, wenn das Programm Drogen oder andere illegale Waren ersteht. Genau das war nämlich bei der letzten Shoppingtour des Bots Anfang dieses Jahres passiert. Elf der zwölf bestellten Artikel waren mehr oder weniger unproblematisch, aber zumindest legal: moldawische Zigaretten, ein ungarischer Pass, eine VISA-Platinkarte oder ein Set Feuerwehr-Generalschlüssel—doch dann dann kaufte der Bot Ecstasy-Pillen im Wert von 48 US-Dollar.

Die Polizei beschlagnahmte die Pillen, erstattete Anzeige gegen Unbekannt und steckte den Bot für drei Monate in Untersuchungshaft. Doch letzten Endes wurde der Random Darknet Shopper in allen Anklagepunkten frei gesprochen und ohne Auflagen, Sozialstunden oder Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt. Das abschließende Urteil lautete, dass ein Roboter kaufen darf, was er möchte, der Besitz einiger Dinge jedoch illegal ist. Und so wurde das Ecstasy von der Polizei auch umgehend vernichtet. Der Besitz eines gefälschten Passes oder einer fremden VISA-Platinkarte schienen dabei kein Problem darzustellen.

Mit dem neuen Einkaufbummel des Darknet Shoppers wird nun das nächste Rechtssystem auf die Probe gestellt. Es wird sicherlich interessant werden, bei welchen Produkten die britische Polizei einschreitet und wie sie einen möglichen Drogen- oder Waffenkauf behandeln wird.

„Wir haben nie Drogen besessen", so Weisskopf. „Normalerweise fliegt ein Drogenbesitz auf, wenn Drogen in den Taschen von jemandem gefunden werden. So ist es in diesem Fall nicht. Wie gehst du damit um? Das bereitet denen Kopfschmerzen. Uns bereitet das auch Kopfschmerzen, aber es ist auch interessant, sich diese Fragen zu stellen."