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Eine BND-Abteilung bricht millionenfach unsere Grundrechte

Die BND-Leitung hielt es nicht für nötig, sich bei der in Deutschland aufgezeichneten Satellitenspionage an das BND-Gesetz zu halten, denn man höre ja nicht in Deutschland, sondern „im Himmel“ ab.
„Die Daten werden nicht in Deutschland erfasst, sondern im Himmel.“ Bild: Wikimedia CommonsMichaelfavour | Gemeinfrei

Der BND betreibt seit mehreren Jahren gesetzeswidrig zentrale Überwachungsdatenbanken, die er für so geheim hielt, dass er ihre Existenz auch der eigenen internen Datenschutzbeauftragten verschwieg. Das erklärte die Dame am vergangenen Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses, von der Netzpolitik wieder einmal in lobenswerter Gründlichkeit berichtete—und das trotz persönlicher Überwachung des Reporters durch einen Polizisten des Bundestags.

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Konkret geht es um die Technische Aufklärung (TA) des BND, eine von zwölf Abteilungen des deutschen Geheimdienstes. Sie geriet zuletzt wegen der Lauschangriffe auf ausländische Politiker wie Hillary Clinton in die Schlagzeilen und betreibt unter anderem zwei riesige Überwachungsdatenbanken:

  • In der Datenbank INBE (Inhaltliche Bearbeitung) werden hunderttausende Geprächsinhalte gespeichert, auch von deutschen Staatsbürgern. Sie ist schon seit 2001 im Einsatz.
  • Die zweite Datenbank VERAS (Verkehrsanalyse) dient zur Vorratsdatenspeicherung. In ihr befinden sich mehrere Millionen Metadaten wie Standortinformationen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.

Der BND speichert und wertet Kontakte bis in die fünfte Ebene einer Verdachtsperson aus. Der deutsche Geheimdienst interessiert sich damit theoretisch auch für die Kindergärtnerin des Schwagers des Nordic-Walking-Trainers des Bekannten eines Verdächtigen. Blanker Irrsinn, da sich mit sechs Schritten generell schon eine Verbindung zwischen zwei beliebigen Menschen auf der Erde herstellen lässt; das Kleine-Welt-Phänomen. Mit etwas Pech dürfte sich also jeder von uns als potentieller Helfer eines vermeintlichen Terroristen in dieser Datenbank wiederfinden.

Seit mindestens vier Jahren nutzt der Bundesnachrichtendiesnt VERAS—die NSA zeigte sich so beeindruckt von den Fähigkeiten dieser Datenbank, dass sie schon mal eine Kopie bestellte.

An der Abhörstation in Bad Aibling wird nicht nur ausländische Kommunikation über Glasfaserkabel und Satellit abgefangen, sondern auch deutsche:

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Frage: Wenn ich in Afghanistan von einer Mail mit .de sende, wird die herausgefiltert?

Datenschutzbeauftragte des BND: Meines Erachtens ja.

Obwohl die Abteilung TA in Bad Aibling also auf deutschem Boden mit deutschen Mitarbeitern arbeitet, scheint für sie keineswegs deutsches Gesetz zu gelten, denn schließlich würden die Daten von Satelliten nach der Auffassung von BND-Chef Schindler nicht in Deutschland erfasst, sondern im Himmel. So hat es die Datenschutzbeauftragte F. in ihrer Aussage wiedergegeben und gleich betont, dass sie das anders sieht:

Frage: Wo findet nach ihrer Meinung die Datenerhebung bei Satelliten statt?

Datenschutzbeauftragte: Meine Rechtsauffassung: das ist in Bad Aibling, daher im Geltungsbereich des BND-Gesetzes. Sieht die Leitung aber nicht so.

Wie schön, dass sich Gesetze so wunderbar flexibel auslegen lassen. Würde man sich nämlich an sie halten, müsste sich der BND für den Betrieb dieser Datenbanken um eine Genehmigung für die Weitergabe der personenbezogenen Daten bemühen—zum Schutz der Bürger.

Stattdessen wurde der BND-Datenschutzbeauftragten (die es mit einer nicht gerade widerspruchsfreien Stellenbeschreibung ohnehin nicht einfach hat) die Existenz der Datenbanken einfach gleich verschwiegen. Das ging gut, bis sich so viele Daten ohne festgelegte Löschfrist ansammelten, dass „der Speicher volllief".

Durch diese ungenehmigte Arbeit werden Grundrechte millionenfach verletzt, was offenbar schon im letzten Oktober in einem Gepräch zwischen Kanzleramtschef Pofalla und BND-Präsident Schindler als problematisch identifiziert wurde—problematisch zumindest, was die Geheimhaltung anbelangt. Auch hier ging es um die Tätigkeiten der Abteilung TA und konkret um die Gefahr einer Aufklärung. Dabei heißt es laut internem Protokoll:

„Es herrscht große Sorge, dass ein künftiger Untersuchungsausschuss sein Hauptaugenmerk auf die Tätigkeit der Abteilung TA richtet."

Dieser Satz wurde später wieder aus dem Protokoll gestrichen, das Netzpolitik.org im Original vorliegt. Dank der durch Aktenschwärzung und Aussageverbote beschwerlichen, aber gründlichen Arbeit des Untersuchungsausschusses stellt sich die Sorge nun als berechtigt heraus. Die von Pofalla schon im August 2013 für beendet erklärte Post-Snowden-Geheimdienst-Affäre ist damit noch lange nicht vorbei.