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Die Geschichte des größten deutschen Memes: Was der Fame mit dem Techno-Viking machte

Das Video des energischen Tänzers ging um die Welt – doch bis heute kennt niemand seinen Namen. Warum das Techno-Viking-Meme ein riesiges Missverständnis ist.
Techno-Viking
Screenshot aus Matthias Fritschs Video vom Techno-Viking

Es gibt wahrscheinlich keine Geschichte, die besser zeigt, wie sehr sich unser Verständnis von Kunst, Privatsphäre und das Recht aufs eigene Bild in Zeiten des Internets verändert hat: Das Video eines Mannes, der oberkörperfrei auf der Berliner Fuckparade tanzt, ist zwar nur wenige Minuten lang – aber dennoch weltberühmt.

Die Geschichte, die Jahre später unter dem englischen Titel "Techno Viking" international berühmt werden soll, beginnt harmlos und in einem Sommer vor inzwischen fast zwei Jahrzehnten: Der Filmemacher und Künstler Matthias Fritsch zieht 2000 mit einem befreundeten Regisseur los, um die Loveparade, die inzwischen eingestellte Techno-Parade, zu filmen. "Das war die Zeit, in der ich mich mit Kurzfilmen beschäftigt habe", erzählt Fritsch Motherboard.

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Sein Freund soll Szenen der Loveparade filmen, Fritsch dagegen geht zur Gegenveranstaltung, der Fuckparade – und findet dort das, was man als Internetgold bezeichnet. Er sieht eine Gruppe junger Menschen, die er interessant findet, und setzt sich hinten auf einen der Wagen, um sie mit seiner Kamera zu filmen. Was dann passiert, ist Meme-Geschichte.

Für den Filmemacher stellt sein "Kunstvideo die Realität in Frage." Der Erfolg kommt dann aber durch eine Porno-Seite.

Zu sehen ist eine Gruppe tanzender Menschen. Ein Mann in einem schwarzen Shirt schiebt sich an einer Frau mit türkisen Haaren vorbei, scheint sie unangenehm am Rücken zu berühren. Dann der Auftritt des Wikingers. Ein blonder, muskelbepackter Mann tritt in die Gruppe, packt den Rempler und verweist ihn mit drohendem Zeigefinger vom Platz. Dann setzt sich der Wagen, von dem aus Fritsch filmt, in Bewegung und der oberkörperfreie Mann mit Wikingerbart beginnt seinen merkwürdig hypnotischen, roboterhaften Tanz.

Wie der Techno-Viking zum viralen Hit wurde

Bis der Techno-Viking in die goldenen Hallen des Memetums aufsteigt, sollte es aber noch eine ganze Weile dauern – und bis derjenige, der da gefilmt wird, von seinem Ruhm erfährt, dauert es sogar nochmal ein paar Jahre länger. Die Reise des Memes beginnt kurz nach der Fuckparade in Berliner Indie-Kinos, im Sputnik Kino und dem Arsenal. Fritsch zeigt den Clip auf Kurzfilmabenden. "Und da merkte ich, die Leute wollten den Film teilweise dreimal sehen. Und nochmal und nochmal", erzählt Fritsch. Die Zuschauer fragen sich, ob die Szene gestellt ist oder nicht – für Fritsch soll das die zentrale Frage seines damaligen Schaffens werden. "Das ist so krass, dass es nicht wahr sein kann, aber auf der anderen Seite wirkt es so real, dass es nicht gestellt sein kann", erzählt er Motherboard. Für den Filmemacher ist der dokumentarische Kurzfilm spätestens ab diesem Zeitpunkt ein "Kunstvideo, in dem die Realität infrage gestellt wird".

Der Erfolg kommt dann aber durch eine Porno-Seite. Es ist inzwischen 2006, jahrelang geistert der Techno-Viking da schon durch den Kunstbetrieb, reist sogar in einer Sammlung mit dem Goethe-Institut nach Asien. Aber erst als Fritsch den Film auf das damals erst ein Jahr alte YouTube hochlädt, tritt er etwas los und die Mühlen des Meme-Internets beginnen ihre unermüdliche Arbeit. "Jemand hat es auf einer Porno-Seite verlinkt, als lustiges Video", so Fritsch. Dort fanden es dann Nutzer eines lateinamerikanischen Forums. Da erhielt der noch namenlose Tänzer seinen Namen Techno-Viking. Das wiederum lockte einen Autoren der Humor-Seite Break.com an.

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Am 28. September 2007 lädt der Nutzer "BigCat8" das vierminütige Video auf Break.com hoch. Etwa zwei Millionen Views innerhalb kürzester Zeit sammelt der tanzende Wikinger. "Acht, neun Tage später nach Break.com, ging es richtig viral", sagt Fritsch. Die Views unter dem Video gehen von den hunderten in die tausenden, in die zehntausenden, immer höher.

Alle wollen den Techno-Viking sehen und viele begreifen das Video als Einladung zum Remix. Die Szene wird nachgespielt, in Videospielen nachgestellt, jemand macht eine Action-Figur. Der Techno-Viking wird eines der ersten und größten Memes von YouTube. "Ich fand das krass und interessant", erzählt Fritsch. "Aber zu dem Zeitpunkt steckte ich schon in anderen künstlerischen Fragen."

Eine der dunklen Seiten des Meme-Ruhms: Italienische Rechte missbrauchen das Meme für ihre Zwecke.

Für Fritsch wurde das Video trotz der vielen Kopien und Re-Uploads auch finanziell zunächst zum Erfolg. "Das war wie ein kleines Stipendium für zwei Jahre. Da kam die Miete rein und die Versicherung. 200-400 Euro, die monatlich auf mein Konto gingen. Insgesamt kamen dann etwas über 10.000 Euro zusammen." Bis 2008 ging das gut. Dann fing das bislang letzte und ernste Kapitel der Geschichte des Techno-Vikings an.

Hangover für den Filmemacher: Der Techno-Viking meldet sich zu Wort

2009 nimmt die Geschichte eine entscheidende Wendung: Der Techno-Viking hat sich einen Anwalt genommen. Fritsch bekommt Post. Der Anwalt des Techno-Vikings fordert den Filmemacher auf, das mittlerweile weltbekannte Video nicht weiter zu verbreiten und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Ironie an der Sache: Fritsch wollte eigentlich selbst zu gerne wissen, wer der berühmte Tänzer in seinem viral gewordenen Video ist und mit ihm über das Footage reden. Wie alle anderen, die den Menschen hinter dem berühmten Meme finden wollen, bleibt seine Suche erfolglos – nun hört er auf dem Rechtsweg von seinem Protagonisten, den er trotzdem bis heute nie ein zweites Mal zu Gesicht bekommen wird.

Der Filmemacher hatte zuvor, so sagt er zumindest, versucht, den Techno-Viking ausfindig zu machen. Er habe zum Beispiel eine Vielzahl an Fitnesstudios in Berlin abtelefoniert – in dem Glauben, so ein durchtrainierter Mann stähle sicher in einem Fitnesstudio seine Muskeln. Doch all das führte ihn nicht näher zu seinem Protagonisten, der Mann hinter Techno-Viking blieb für ihn genau wie für den Rest der Internetwelt ein Phantom.

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Die Unterlassungserklärung unterschreibt er in einer leicht geänderten Fassung. Auch das Merchandising, das er inzwischen zum Techno-Viking verkauft hat, stellt er nach eigenen Angaben ein und lässt nur ein paar Schriftzüge und ein gezeichnetes Motiv in seinem Online-Shop. Nach eigenen Angaben erzielt er ab jetzt auch keinen Gewinn mehr mit dem Clip.

"Er sieht bis heute nicht ein, dass er massiv in die Persönlichkeitsrechte [seines Protagonisten] eingegriffen hat."

Fritsch blockiert das Video auf Youtube zwar, sodass es für den Otto-Normal-Nutzer nicht mehr konsumierbar ist. Ganz löschen will er es aber nicht, um es weiter bei Vorträgen verwenden zu können. Dennoch erhält er im März 2010 den Hinweis des damaligen zuerst beauftragten Techno-Viking-Anwaltes, dass man nun klagen werde. Doch trotz der Benachrichtigung herrscht dann erstmal Funkstille, eine Klage wird von diesem ersten Anwalt nicht eingereicht – vorerst. Es ist eine Ruhe, die im späteren Gerichtsprozess noch wichtig werden soll. 2012, knapp drei Jahre nachdem Fritsch die Unterlassungsaufforderung erhielt, liegt ein neues Anwaltsschreiben in seinem Briefkasten. Zwischenzeitlich hat sich der Techno-Viking einen neuen Anwalt gesucht: Andreas Paschke ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Spezialist für Presserecht und schreibt eine neue Klageschrift. Darin fordert der Berliner Anwalt, dass Fritsch das Video nicht mehr verbreitet, ein Ende des Merchandisings mit dem Konterfei seines Mandanten und keine weitere Verbreitung von usergenerierten Bildern vom Techno-Viking. Der Techno-Viking fordert zudem vom Filmemacher, ihm den Gewinn aus der Nutzung seiner Person und außerdem mindestens 10.000 Euro als Entschädigung zu zahlen. Fritsch dagegen fordert, die Klage abzulehnen.

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Ein Prozess muss über die Zukunft des Memes entscheiden

Aber um was geht es der Person, die die ganze Internetwelt nur als Techno-Viking kennt, bei dieser Klage eigentlich? Eine Frage, die im Prozess, der einige Monate später am Berliner Landgericht beginnt, eine wichtige Rolle spielt.

Der 20. Mai 2013 ist ein regnerischer Frühsommertag und der Tag der Entscheidung im Fall eines der größten deutschen Internet-Memes, das am Landgericht nur unter dem Aktenzeichen 27 O 632/12 diskutiert wird. Der Mann hinter dem Techno-Viking-Meme erscheint nicht, er lässt sich nur durch seinen Anwalt Alexander Paschke vertreten.

Das Gericht entscheidet tendenziell zugunsten des Klägers: Fritsch darf das Techno-Viking-Video und Bilder daraus nicht mehr nutzen. Außerdem muss er dem Techno-Viking die Einnahmen aus dem Video und 1400 Euro an Anwaltskosten erstatten. Allerdings weist das Landgericht eine weitere von dem unfreiwilligen Internetphänomen geforderte Geldentschädigung und das Verbot, Comiczeichnungen des Techno-Vikings zu verbreiten, zurück.

Dass das Gericht die Geldentschädigung zurückweist, hört sich unwichtiger an, als es ist. Denn bei dieser Entscheidung laufen alle Fäden zusammen. Mit dem Urteil liefert das Gericht auch eine Bewertung der Person hinter dem Techno-Viking und seiner Beweggründe zur Klage. Es zeigt, wie das Gericht die fast dreijährige Stille zwischen 2009 und 2012 interpretiert.

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Dass das Gericht die Forderung des Techno-Vikings nach Entschädigung ablehnt, begründet sie damit, dass es dem Technotänzer nach ihrer Einschätzung vor allem darum ging, durch die Klage Profit aus der medialen Verarbeitung seiner Person zu schlagen. So schreibt das Berliner Landgericht in seiner Begründung in wunderschönem Juristendeutsch: "Verzichtet der Betroffene auf den Primärrechtsschutz und macht stattdessen gleich Geldentschädigungsanprüche geltend, die zeigen, dass es ihm jedenfalls nicht vorrangig um den Ausgleich persönlicher Beeinträchtigungen, sondern schlicht ums Geld geht, ist eine Entschädigungsforderung unbegründet." Das habe der Techno-Viking nach Einschätzung des Gerichts getan. So ließ er zwischen dem Zeitpunkt, als Fritsch das erste Mal Post von seinem Anwalt erhält, und der Klage fast drei Jahre Zeit verstreichen. In den Augen des Gerichts eine lange Zeit für jemanden, der Entschädigung verlangt.

Internet-Fame war das letzte, was der Techno-Viking wollte

Dass es dem Techno-Viking bei seiner Klage nur darum ging, Geld rauszuschlagen, verneint sein Anwalt Alexander Paschke gegenüber Motherboard: "Er will einfach keine öffentliche Person sein, das war er auch nie". Der Technotänzer habe zwar Angebote für Auftritte auf Festivals und in Talkshows erhalten, die habe er aber alle abgelehnt. Tatsächlich versteckt sich hinter der Diskussion um die Motivation von Paschkes Mandanten noch eine andere Besonderheit des Techno-Viking-Falls: Während im Social-Media-Zeitalter tausende versuchen im Netz berühmt zu werden und wohl fast jeder diese Steilvorlage für eine Karriere als Internetberühmtheit ausgenutzt hätte, will der Techno-Viking einfach nur seine Ruhe. Keine öffentlichen Auftritte, keine Vermarktung seiner Person, kein Karriere als Meme.

Für Anwalt Paschke ist klar: Was Fritsch gemacht hat, war eine Persönlichkeitsverletzung. "Wenn ich jemanden aufnehme und das veröffentliche, muss ich ihn vor der Veröffentlichung fragen", sagt er. Deswegen sei für ihn der Prozess von Anfang an relativ klar gewesen: "Er [Techno-Viking, Anm. d. Red.] hätte aktiv einwilligen müssen."

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So eine Einwilligung habe Fritsch nie eingeholt. Es gehe auch nicht darum, ob es seinem Mandanten nun schlecht gegangen sei oder ob es einen konkreten Schaden gegeben habe, erklärt der Anwalt: "Ein Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut und muss geschützt werden." Außerdem habe der Techno-Viking einige Dinge aufgrund seiner Internetpopularität erleben müssen, die er nicht wollte. Der Techno-Viking sei oft von fremden Personen auf das Video angesprochen worden. Auch sei er mit Dingen in Verbindung gebracht worden, mit denen er nichts zu tun haben wolle, erzählt Paschke. So hätten zum Beispiel italienische Rechte das Video von ihm verwendet.

Vor Gericht ist das Video keine Kunst, sondern eine Verletzung der Privatsphäre

Für Fritsch findet der Techno-Viking-Anwalt Paschke harte Worte: "Er meinte, dass das, was er macht, Kunst sei. Dass man das Meme, das entstanden ist, in einem neuen Licht sehen müsse." Fritsch habe versucht, den Prozess zu überhöhen und dort etwas reinzumischen, was da nichts verloren habe. Und auch, wenn das, was Fritsch gemacht hat, Kunst gewesen sei, was der Anwalt des Techno-Vikings bestreitet, gebe es nun einmal Grenzen der Kunstfreiheit. Das Landgericht Berlin sah es übrigens auch so, dass das Persönlichkeitsrecht des Mannes hinter Techno-Viking überwiegt: "Mangels besonderer kunstgerechter Bildbearbeitung tritt der Persönlichkeitsrechtsschutz in den Vordergrund."

Der Techno-Viking-Filmemacher sieht das anders. Für ihn ist es Kunst, was er gemacht hat. Und außerdem: Mit den Memes habe er, zumindest direkt, nichts zu tun. Er bezeichnet die Verselbstständigung des Videoausschnittes, in dem der Techno-Viking tanzt, als Dämon. "Als einzelner Mensch kannst du sie nicht kontrollieren", versucht Fritsch zu erklären, weswegen er die Bezeichnung "Dämon" für das Phänomen Techno-Viking so passend findet.

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"Selbst wenn jemand sagen würde, 'Wir schalten YouTube aus und filtern das komplett raus', wird es immer Wege geben, wie sich so etwas verselbstständigen wird", meint Fritsch. Es sei, so sagt der Filmemacher, nicht möglich, dagegen anzugehen: "Das schaffst du einfach nicht, das ist größer als du, das ist größer als ich, größer als der Protagonist, und ja, vielleicht ist der Dämon von ihm aufs Bild übergesprungen und lebt jetzt einfach im Netz weiter."

Warum eine Entschuldigung des Filmemachers gut gewesen wäre

Für Rechtsanwalt Paschke sieht die Situation hingegen ganz anders aus. Für ihn zeigt der Vergleich von Techno-Viking mit einem "modernen Dämon" nur einmal mehr, wie uneinsichtig Fritsch sei: "Er sieht bis heute nicht ein, dass er massiv in die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten eingegriffen hat und sagt stattdessen, dass es ein Dämon sei. Das ist eine Unverschämtheit und zeigt, dass Fritsch trotz Verurteilung überhaupt nichts begriffen hat."

Selbst wenn das Meme eine Art "moderner Dämon" sei, bleibe es ja dabei: "Fritsch hat den Dämon durch Verletzung von Rechten und auf Kosten eines anderen Menschen zum eigenen Nutzen erschaffen." Der Mann hinter Techno-Viking sei "ein Privatmensch, der ohne und gegen seinen Willen missbraucht und kommerzialisiert wurde und bis heute offenbar noch wird", erklärt Paschke.

Gut wäre es seiner Meinung nach gewesen, wenn sich der Filmemacher entschuldigt hätte. Das sei nicht erfolgt. "Er hätte sich auch bemühen können, den Schaden zu beseitigen. Dass er das nicht tut, ist beschämend", meint der Anwalt, der sich auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisiert hat. Deshalb ist für ihn die Entscheidung des Gerichtes ein wichtiges Signal: "Es war eine Bestätigung, dass das Grundrecht des Einzelnen und das Recht am eigenen Bild ein hohes Gut ist." Das ändere sich auch nicht dadurch, dass solche Verletzungen im Internetzeitalter häufiger geworden sind und sich als Memes verbreiten können.