FYI.

This story is over 5 years old.

Tech

Ein Satire-Game hat geschafft, was in Deutschland fast unmöglich ist

Gehört das bestraft, wenn AfD-Mann Gauland in einem Game zu einem Hakenkreuz mutiert? Offenbar nicht, denn eine Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen dazu jetzt eingestellt.
Bild: Screenshot | YouTube | Bohemian Browser Ballett 

Ein Druck auf die obere Pfeiltaste, schon katapultiert sich Alexander Gauland in die Luft. Dann die O-Taste: Gauland winkelt Arme und Beine an und rotiert, ehe sein Tritt auf Angela Merkel kracht.

Das Browser-Spiel Bundesfighter II Ultra macht auch noch Monate nach der Bundestagswahl Spaß. Die Komiker vom "Bohemian Browser Ballett" haben es im September online gestellt. Es funktioniert wie die Prügelklassiker Street Fighter, Tekken oder Soul Calibur. Die Spielfiguren sind comichaft überzeichnete Versionen von Merkel, Schulz, Özdemir, Göring-Eckhardt, Lindner, Wagenknecht und und Gauland.

Anzeige

Die Gauland-Figur winkelt bei ihrer Spezialattacke ihre Arme und Beine derart an, dass sie für einen Moment ein Hakenkreuz bilden. Dabei sind die Darstellungen von Hakenkreuzen in Computerspielen prinzipiell strafbar und Entwickler scheuen sich davor, um bloß keinen Rechtsstreit zu riskieren. Warum ist das bei Bundesfighter anders?

Das Wolfenstein-3D-Urteil wirkt noch 20 Jahre später

In den vergangenen Jahren haben manche Spieleentwickler Games mit Hakenkreuzen gar nicht erst in Deutschland herausgebracht – zum Beispiel Attentat 1942 . Oder sie haben die Nazi-Symbole bei ihren Versionen für den deutschen Markt verfremdet. Bei Wolfenstein II etwa haben sie die Hakenkreuze mit Wolfsköpfen ersetzt, bei Call of Duty WW II fehlten schlicht die Haken an den Kreuzen.

Neue Spiele landen normalerweise bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die USK empfiehlt Altersbeschränkungen und die Oberste Landesjugendbehörde entscheidet, ob sie der USK folgt und das Spiel freigibt. Bevor die USK ein Spiel prüft, lässt sie sich vom Hersteller versichern, dass "der Titel bei Veröffentlichung keine verfassungsfeindlichen Symbole" enthält.

Diese Praxis richtet die USK an einem Urteil aus, das das Frankfurter Oberlandesgerichts 1998 zum Egoshooter Wolfenstein 3D gesprochen hat. Damals entschieden die Richter, dass Computerspiele keine Kunst seien und entsprechend nicht über die Verbrechen des Nationalsozialismus aufklären könnten. Anders als etwa in Filmen gelte deshalb die Klausel, die verfassungswidrige Symbole erlaubt, nicht bei Computerspielen.

Anzeige

Wer in seinem Spiel ein Hakenkreuz zeigt, kann im Gefängnis landen

Wenn die Spiele ohne USK-Kontrolle auf den Markt kommen und Hakenkreuze beinhalten, drohen dem Geschäftsführer der Entwicklerfirma Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Viele Entwickler wollen, was das angeht, kein Risiko eingehen. 2014 rief zum Beispiel Ubisoft das South-Park-Spiel Stick of Truth zurück, weil die Entwickler die Hakenkreuze nicht aus den Versionen für den deutschen Markt entfernt hatten.

Browserspiele wie Bundesfighter sind aber ein Spezialfall: Während Spiele auf klassischen Trägermedien der USK vorgelegt werden müssen, sind die Anbieter online selbst für die Verbreitung ihrer Inhalte verantwortlich. Im Fall von Bundesfighter wäre der Verantwortliche unter anderem der Blogger Christian Brandes vom "Bohemian Browser Ballett", der vor allem unter dem Namen Schlecky Silberstein bekannt ist. Auf Motherboard-Anfrage teilte er mit, dass er die Sache zu einem späteren Zeitpunkt kommentieren werde – sobald sein Statement eintrifft, reichen wir es nach.

"Das ist doch kein Hakenkreuz"

USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker erklärte im Gespräch mit Motherboard: "Wir beraten Unternehmen bei der rechtskonformen Verbreitung ihrer Inhalte auch im Online-Bereich. Bundesfighter II Turbo lag uns dabei aber nicht vor." Für Browserspiele und Games auf klassischen Trägermedien gelten zwar in vielen Bereichen unterschiedliche Rechte. Wenn es um die Darstellung von verfassungswidrigen Symbole geht, gleichen sich diese aber.

Anzeige

Ein Mitglied des Verbands für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) wollte deshalb genauer wissen, warum das Hakenkreuz in Bundesfighter offenbar gezeigt werden darf, und hat deshalb den Südwestrundfunk angezeigt. Das "Bohemian Browser Ballett" gehört nämlich zu funk, einem Medienangebot von ARD und ZDF, das durch den SWR vertreten wird. Der VDVC teilte auf Anfrage mit, dass dieses vom Verband nicht näher benannte Mitglied ein Verbot des Spiels nicht gutgeheißen hätte. "Die Anzeige erfolgte vermutlich auch, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich im Falle einer Anklage hervorragend hätte wehren können", sagte VDVC-Vorstand Patrik Schönfeldt. Man stehe nicht im Kontakt mit Brandes, hoffe aber, dass die Ermittlungen ihm nichts ausgemacht haben.

Die Staatsanwälte mussten erst einmal klären, ob die Arme und Beine des Pixel-Gaulands überhaupt ein Hakenkreuz darstellen. Bundesfighter-Entwickler Christian Brandes hatte in einem Interview im September gesagt: "Das ist doch kein Hakenkreuz. Das ist einfach eine Sprungattacke".

Haken nach links. Doch wenn Spieler Eins Gauland steuert, ist ein richtiges Hakenkreuz zu sehen. Bild: Screenshot | YouTube | Bohemian Browser Ballett

Die Staatsanwälte interpretierten den Sprung jedoch als Hakenkreuz. Sie schreiben zwar von einem "spiegelverkehrten" Hakenkreuz, doch das gilt nur für Spieler Zwei im Browsergame. Wenn Spieler Eins die Gaulandfigur lenkt, zeigen die Haken nach rechts.

Trotzdem haben die Staatsanwälte entschieden, dass sie kein Verfahren gegen die Entwickler von Bundesfighter eröffnen.

Anzeige

Generalstaatsanwaltschaft: Das Frankfurter Urteil ist "überholt"

Die Richter schrieben in ihrer Begründung: "Nach hiesiger Bewertung dient das Online-Spiel Bundesfighter sowohl der Kunst als auch der staatsbürgerlichen Aufklärung." Am Ende jedes Kampfes erscheine zum Beispiel die Aufforderung: "Don't forget to vote."

Das VDVC-Mitglied legte Beschwerde ein und der Fall ging an die Generalstaatsanwaltschaft. Der Generalstaatsanwalt bestätigte in einem weiteren Schreiben die Entscheidung seiner Kollegen und ergänzte in seiner Begründung, dass das Urteil von 1998 "überholt" sei. Gemeint ist das prägende Wolfenstein-Urteil, das Spieleentwickler davon abgehalten hat, selbst in historischen Spielen Hakenkreuze darzustellen. Dabei verwies er auf einen Aufsatz des Medienanwalts Sebastian Schwiddessen aus München, der sich vor 2015 intensiv mit dem Problem beschäftigt hat.

"Nachweis für eine geänderte Rechtslage"

Ein Präzedenzfall, der die Gaming-Geschichte in Deutschland ändert, ist das Ganze aber offenbar nicht. Schwiddessen erklärte auf auf Motherboard-Anfrage, er gehe nicht davon aus, dass die Entscheidung zu einem Umdenken bei der USK und den dahinterstehenden obersten Landesjugendbehörden führe. "Die Staatsanwaltschaft gehört wie die obersten Landesjugendbehörden der Exekutive und nicht der Legislative an", sagte Schwiddessen. "Für die USK stellt die Entscheidung voraussichtlich nur die Meinung einer anderen Behörde dar, an die sie nicht gebunden ist. Zudem handelt es sich bei der Wolfenstein-3D-Entscheidung trotz ihres Alters um die Entscheidung eines relativ hohen Gerichts."

Anzeige

Ebenfalls auf Motherboard: Wenn Gamer zu Versuchskaninchen werden


Die USK beobachtet die Entwicklungen mit "großem Interesse", wie USK-Geschäftsführerin Secker auf Anfrage mitteilte. "Allerdings ergeht aus der Entscheidung der Staatsanwaltschaft kein abschließender Rechtsspruch beziehungsweise ein Gerichtsurteil."

Medienanwalt Schwiddessen glaubt ebenfalls, dass die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft als Nachweis für eine geänderte Rechtslage in einem möglichen Gerichtsverfahren angeführt werden kann.

Doch bis ein Hersteller einen unter Umständen langwierigen Prozess wagt und so einen Präzedenzfall schafft, bleibt die Rechtslage unklar. Das hält die Entwickler wiederum davon ab, die Darstellung von Hakenkreuzen, die etwa in Serien und Filmen ganz normal ist, durchzufechten. Deshalb werden deutsche Gamer werden wohl weiterhin durch Nazibunker schleichen, die mit Wolfsköpfen dekoriert sind.

_Folgt Martin auf Twitter _und_ Motherboard auf Facebook** *,* Instagram , Snapchat und Twitter ._**