Politik

Wieso es wichtig ist, Homofeindlichkeit als Motiv von Gewalttaten zu nennen

Ein schwules Paar wird angegriffen, einer der Männer stirbt. Es ist fatal, dass die Behörden über die sexuelle Orientierung der Opfer schweigen.
Ein schwules Pärchen wurden angegriffen - doch die Behörden schweigen zum Tatmotiv
Symbolfoto: imago images | Shotshop || Bearbeitung: VICE 

Zwei Schwule sind Anfang Oktober in Dresden von einem Mann mit Messern angegriffen worden. Der 55-jährige Thomas L. wurde tödlich verletzt und starb im Krankenhaus, sein Partner überlebte. Die beiden Männer sollen sich kurz vor dem Angriff umarmt haben. Die Community zeigt sich nicht nur wegen des möglichen Tatmotivs fassungslos, sondern auch aufgrund der katastrophalen Kommunikation der Behörden über das Verbrechen.

Anzeige

Auch bei VICE: Karibischer Karneval in Brooklyn


Der mutmaßliche Täter Abdullah al-H. H. soll das schwule Paar angegriffen haben, nachdem er erst fünf Tage zuvor aus einem Gefängnis entlassen worden war und eigentlich unter polizeilicher Beobachtung stehen sollte. Medien berichteten anschließend über ein islamistisches Attentat auf Touristen, bis Recherchen, etwas mehr als zwei Wochen später, Schwulenhass als mögliches Tatmotiv öffentlich machten

So gingen die Beamten laut Spiegel davon aus, dass der mutmaßliche Täter die beiden Männer angriff, weil er sie als Paar wahrgenommen hatte. Darüber herrscht aber allzu lautes Schweigen von offizieller Seite. Ermittelt wird wegen eines möglichen islamistischen Hintergrunds, so die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt erklärte auf einer Pressekonferenz, dass man sich zur sexuellen Orientierung der Opfer nicht äußere. Das sei laut Schmidt "nicht unsere Aufgabe". Die Kritik an diesem Vorgehen wird zurecht immer lauter.

"Diese Ignoranz ist schmerzhaft"

Der "Lesben- und Schwulenverband in Deutschland" (LSVD) argumentiert, dass die Gewalt gegenüber queeren Menschen durch das Schweigen der Behörden bagatellisiert werde: "Diese Ignoranz ist schmerzhaft und erschüttert einmal mehr das Vertrauen von LSBTI in Justiz und Sicherheitsbehörden." Dass der Oberstaatsanwalt sich nicht über die sexuelle Orientierung äußern wollte, irritiere, immerhin ginge es gar nicht "um die sexuelle Orientierung der Opfer, sondern um die Motive des Täters, die vorbehaltlos aufzuklären sind". Das Schweigen mache die Verbrechen unsichtbar und wiederhole damit ein zentrales Muster von Homo- und Transfeindlichkeit. Die Berliner Einrichtung zur Unterstützung homosexueller Opfer von Gewalttaten, Maneo, ist noch deutlicher und bezeichnet den öffentlichen Umgang mit der Tat als "verstörend" und das Verhalten der sächsischen Politik als "nicht hinnehmbar". 

Anzeige

Die Dresdner Rechtsanwältin Kati Lang hat ihre Doktorarbeit über Vorurteilsverbrechen geschrieben und nahm an einer Mahnwache nach der Tat teil. Bei einem Telefongespräch mit VICE sagte sie: "Wenn im Verhalten oder Erscheinungsbild der Opfer ein Anlass zur Tat gesehen wird, ist es die Aufgabe der Strafbehörden das auch aufzunehmen." Wenn nicht über ein mögliches Motiv gesprochen werde, finde der homofeindliche Hintergrund womöglich zu wenig Beachtung: "Keine Auskunft über die sexuelle Orientierung des Opfers zu geben, macht einerseits den Anschein, als könne man nicht darüber reden, dass das Opfer schwul war und andererseits, als könne die sexuelle Identität nicht Anlass der Tat sein." 

Wieso thematisierten die Behörden also nicht, dass es auch einen homofeindlichen Tathintergrund geben könnte oder dass die beiden Männer ein Paar waren? Hassverbrechen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, inter und trans Menschen sind schließlich ein großes Problem in Deutschland. Interessensverbände und Opferberatungsstellen beklagen aber, dass diese nur unzureichend erfasst werden. 2019 gab es laut Bundesregierung mindestens 564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 147 Gewalttaten. Im Vergleich zum Jahr 2018 war das ein Anstieg um 60, bei Gewalttaten sogar um mehr als 70 Prozent. Noch höher dürfte die Dunkelziffer liegen.

Das Vertrauen ist weg

Das Queere Netzwerk Sachsen kommt in einer aktuellen Studie zu Gewalterfahrungen von Betroffenen in Sachsen zu dem Ergebnis, dass nur elf Prozent eine Anzeige bei der Polizei erstatten. In Berlin, wo die Polizei Hassverbrechen gegen queere Menschen gezielt öffentlich macht, geht sie in einem Bericht von 2018 davon aus, dass 90 Prozent der Beleidigungen und 50 Prozent der Körperverletzungen keine Anzeige zur Folge haben.

Das Vertrauen der Community in die Sicherheitsbehörden fehlt aus unterschiedlichen Gründen also häufig – das ist ein bekanntes Problem. Das Schweigen über das mögliche homofeindliche Tatmotiv in Dresden wird das Verhältnis nicht leichter machen. "Die Justiz erkennt homo- und transfeindliche Motive viel zu selten, was dazu führt, dass diese Verbrechen nicht als gesellschaftliches Problem definiert werden", sagt Rechtsanwältin Lang. Das führe dazu, dass keine präventiven Konzepte erarbeitet werden. Im Fall von Dresden sei aber das Schlimmste für die Community, dass es den Anschein mache, als müsse die sexuelle Identität versteckt werden.

Anzeige

Wieso es besonders fatal sein kann, wenn kein homofeindliches Motiv vonseiten der Justiz erkannt wird, zeigt ein Fall im sächsichen Aue. Nur 110 Kilometer von Dresden entfernt wurde im  April 2018 der homosexuelle Christoph W. von drei Rechtsextremisten getötet. Während die Polizei dem Innenministerium eine politisch rechts motivierte Tat meldete, kamen Staatsanwaltschaft und Gericht im Juni 2019 zu dem Schluss, dass es bei der Tat keinen Hinweis auf ein Hassverbrechen gab. Die Folge: Die Täter konnten nicht wegen Mordes verurteilt werden. 

Es geht um die Strafbemessung

Zwar besteht in Deutschland kein Straftatbestand Hasskriminalität, Gerichte können Hass aber als Motiv berücksichtigen, wenn Straftaten als politisch motivierte Verbrechen erfasst werden. So können Richterinnen und Richter ein Hassmotiv als erschwerenden Umstand bei der Strafbemessung berücksichtigen. Ob ein Verbrechen also aus Homofeindlichkeit begangen wurde oder aus einem anderen Grund, kann sich mitunter stark auf das Strafmaß auswirken. Der Hass auf Minderheiten kann dabei erhebliche Folgen haben: Statt einer Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren, kann bei einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gezogen werden.

Insgesamt hinterlässt der Fall Dresden den Eindruck, als komme Homofeindlichkeit als mögliches Motiv gar nicht infrage und als sei die sexuelle Orientierung der Opfer völlig unerheblich. Während ein mögliches islamistisches Tatmotiv genannt wurde und islamistischer Terror als gesellschaftliches Problem wahrgenommen werden kann, herrscht weiterhin Schweigen über homofeindliche Gewalt in Deutschland. Dadurch verzerrt sich nicht nur die Beurteilung der Tat, sondern auch mögliche Konsequenzen. Die Behörden sollten also aus ihren Fehlern lernen und auf blinde Flecken reagieren. Andernfalls bestätigen sie den Eindruck, den viele aus der Community ohnehin schon lange haben: dass sie sich im Zweifelsfall nicht auf den Staat verlassen können.

Folge VICE auf Facebook, Instagram und Snapchat.