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Crime

115.000 Euro verschwinden in einer Bank – die zuständige Mitarbeiterin darf trotzdem nicht gefeuert werden

Die Mitarbeiterin hatte Geldsorgen und ein Schließfach, das sie nur unmittelbar vor und nach dem Verschwinden des Gelds geöffnet hat.
Das Bild zeigt eine Sparkasse in Burgen nach einem Überfall | Foto: imago | Sascha Ditscher

Der Weg zur Arbeit fällt vielen schwer; bei dem einen sind die Kollegen nicht sonderlich nett, bei dem anderen hat die Kantine heute Veggieday. Oder es regnet und man muss vor die Tür. Oder deine Kollegen und dein Arbeitgeber verdächtigen dich, dass du 115.000 Euro hast mitgehen lassen. Letzteres ist einer Sparkassen-Mitarbeiterin in Herne passiert.

Die Bank hatte ihr 2015 gekündigt, nachdem eine Lieferung von der Bundesbank mit 115.000 Euro verschwunden war. Statt des Geldes fanden sich in dem Geldkoffer Babynahrung und Waschpulver, insgesamt genauso schwer wie das Geld.

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Normalerweise sind immer mehrere Mitarbeiter da, wenn so viel Geld ankommt, damit niemand alleine mit dem Koffer ist. Kontrolle ist gut und so. Geldpakete werden nur unter vier Augen aufgemacht, was die Frau in diesem Fall nicht getan hatte. Sie sagt, das Geld sei bei ihr um 9:40 Uhr angekommen, zwanzig Minuten später habe sie nachgesehen und bloß Drogerieprodukte gefunden. Erst dann habe sie einen Kollegen dazugeholt. Zu spät, sagt die Bank: Elf Monate später wurde ihr gekündigt, so lange haben die Untersuchungen gedauert.

Es ist nicht so leicht, fremdes Geld verschwinden zu lassen. In der Bundesbank werden Geldpakete nur vor laufender Kamera gepackt und anschließend mit einer Plombe versiegelt. Und auch der Transport wird streng kontrolliert, damit nichts vom Laster fällt. Der erste Moment, in dem das Geldpaket mit den 115.000 Euro unbeobachtet war, war, als es im Herner Stadtteil Baukau ankam.

Der Sparkasse war das zu viel Zeit mit zu viel Bargeld und zu wenig Augen: Sie stellte "Verdachtskündigung" aus. Das Arbeitsgericht Herne sagte dazu im Oktober 2016 allerdings Nein. Die Sparkasse ging in Berufung. Und die wurde jetzt vom Landesarbeitsgericht Hamm abgelehnt. Es reiche nicht aus, dass "nur schwer vorstellbar gewesen sei, wie das Geld sonst weggekommen sein könnte".

Die Ermittler der Kriminalpolizei fanden heraus, dass die Frau selbst 15.000 Euro Schulden bei der Bank hatte, bei Hausdurchsuchungen fanden sie 2.200 Euro. Die Frau hatte auch noch Schließfächer bei der Bank, darin drei Umschläge, auf dem einen stand ihr eigener Vorname, auf dem zweiten der der Tochter und auf einem dritten "Mama". Darin: 37.000 Euro. Nicht hilfreich war es auch, dass die Schließfächer zum ersten Mal an dem Tag geöffnet wurden, bevor das Geld verschwand – und dann noch einmal am Tag danach. Doch die Scheine waren nicht die, die von der Bundesbank geliefert wurden und dann verschwunden sind.

Das Gericht stellte fest, das Urteil sei "kein Freispruch erster Klasse". Die Frau ist derweil in Psychotherapie, sie will "versuchen, mit den Kollegen ins Reine zu kommen". Wirklich beliebt wird sie bei der Sparkasse wohl nicht mehr.

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