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Wie illegal ist Streaming jetzt eigentlich?

Die rechtliche Situation rund um Streaming ist noch immer kompliziert. Klar ist: Gesetze kommen dem technischen Fortschritt nicht hinterher.
Bild: Shutterstock

Dieser Artikel ist Teil unseres Themenspecials „Die Abräumer", in dem wir die Schattenwelt illegaler Sport-Streams beleuchten.

Obwohl das Spiel nicht im Free-TV läuft, genügen wenige Klicks, um das Drama der Champions-League im eigenen Wohnzimmer zu sehen—ganz ohne ein Abo für einen Pay-TV-Sender sein eigen zu nennen. Denn im Netz finden sich zahlreiche Seiten, die den Live-Stream von Sky oder anderen Sendern illegal zur Verfügung stellen. Klar ist: Die Betreiber dieser Seiten und die Uploader der Streams verstoßen gegen das Urheberrecht, denn nur der Urheber, also bei den meisten deutschen Spielen Sky, darf über die Verbreitung entscheiden. Was ist aber mit dem User, der sich den Stream anschaut? Begehen auch die Nutzer eine Straftat, wenn sie sich auf den halbseidenen Seiten der modernen TV-Piraten herumklicken?

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Die Antwort auf diese Frage ist tatsächlich komplizierter, als man auf den ersten Blick glauben mag. Klar ist: Die Rechtssprechung kommt mit der technischen Entwicklung der Fernseh-Piraterie nicht hinterher. Die juristische Krux beim Streamen ist dabei, dass der Nutzer nicht selbst zum Besitzer der illegalen Daten wird—sie werden auf dem Computer nur zwischengespeichert und nicht permanent als eigene Date gesichert. Anders als zum Beispiel bei Torrent-Downloadern und Filesharern, die seit Jahren rigoros von Anwaltskanzleien abgemahnt werden und Strafzahlungen in Höhe von mehreren hunderten Euro zahlen müssen, operieren die Zuschauer auf Plattformen wie Kino.to in einer rechtlichen Grauzone. (Die Anbieter der Streaming-Seiten dagegen werden strikt verfolgt, wobei die Polizei prominente Unterstützung von Verbänden der Rechteinhaber von den Filmen erhält.)

Das spektakulärste Hin und Her in Sachen Streaming gab es bisher um die Porno-Plattform Redtube. Über 10.000 Abmahnschreiben hatte eine Kanzlei an mutmaßliche Streamer verschickt, und ließ es dabei so aussehen als ginge es um Filesharer—das juristische Kartenhaus brach schließlich zusammen und statt den Streamern drohte den Abmahnanwälten Ärger.

Eine der bisher wichtigsten Gerichtsentscheidung erging dagegen ausgerechnet in einem Rechtsstreit um Zeitungsinhalte: Im Zuge eines Urteils im Juni 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass Kopien, die nur im Cache eines Browsers zwischengespeichert werden, einen Sonderfall im Urheberrecht darstellen und keine extra angefertigte Kopie, die rechtlich verfolgt werden könnte—auch wenn das Urteil nur einen einzelnen Fall behandelte, hatte es Signalwirkung und ist bis heute nicht rechtlich entscheidend widerlegt worden. Sogar das deutsche Justizministerium hat sich zum Fall geäußert. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage erklärte man, dass beim Streamen ohne Mitschneiden oder einen Download der Inhalt für den Nutzer im Fall RedTube nicht illegal sei.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Rechtsanwaltskanzlei WBS in Köln hat sich eingehend mit dem Thema Streaming beschäftigt. Es komme demnach beim Streaming vor allem auf die Übertragungsart an. „Bei Live-Streams, die nur passiv empfangen werden, vertrete ich schon lange die Rechtsauffassung, dass der Nutzer sie legal ansehen darf. Es gilt das Gleiche wie beim Streaming auf anderen Online-Portalen. Es entsteht hierbei nur eine flüchtige Kopie, sodass das Anschauen selbst nicht mehr als urheberrechtliche Nutzung zu werten ist. User handeln allerdings in einer rechtlichen Grauzone, da es bisher keine einschlägigen gerichtlichen Urteile gibt." Tatsächlich fehlt in Deutschland bisher eine klare Rechtsgrundlage, derzeit steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Streaming noch aus.

Etwas ganz anderes hingegen seien Streams, die über p2p-Broadcasting-Dienste wie zum Beispiel Sopcast, empfangen werden. Solche Dienste, bei denen der Nutzer die urheberrechtlich geschützten Daten auch aktiv weiterverteilt, seien eindeutig illegal, so Rechtsanwalt Solmecke. Das selbe gelte auch für Stream Torrent oder Torrent Stream. „Sobald der Nutzer eine solche Übertragung streamt, leitet er gleichzeitig auch das Signal von etwa „Sky" weiter und verbreitet damit an andere User urheberrechtlich geschützte Inhalte. Es gilt das gleiche Prinzip wie beim Filesharing. Hier liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen kann. Selbst strafrechtliche Sanktionen sind hier möglich."

Sky beschäftigt längst eine ganze Abteilung an Informatikern und Juristen, um gegen die Streams vorzugehen—sie jagen allerdings die Anbieter und scheinen bisher nicht die Nutzer direkt im Visier zu haben. Bis es ein gemeinhin akzeptiertes Urteil eines deutschen oder europäischen Rechts gibt, werden die Streaming-Fans so weiterhin im rechtsfreien Raum in die Röhre schauen—und die Anbieter ihre Geschäftsmodelle weiter ausgefeilt haben.