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US-Richterin spricht Schimpansen aus Versehen Menschenrechte zu

Wie weit reichen die Rechte intelligenter, emotional komplexer Tiere?
Schmollender Schimpanse
​Bild: ​WikipediaRennett Stowe | CC BY 2.0

Tiere in Gefangenschaft sind ein Thema, über das sich leidenschaftlich streiten lässt. Dienen Tierversuche dem Allgemeinwohl oder sind sie eine unvertretbare Qual für intelligente, komplex fühlende Lebewesen, die verboten gehört?

Am Dienstag ereignete sich in New York ein Gerichtsfall, der die Argumentation pragmatischer Laborleiter nun auf den Kopf stellt und den Tierrechtlern mit enormer Wucht in die Hände spielt. Eine Richterin gestand zwei Schimpansen die gleichen Rechte wie Menschen zu.

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Barbara Jaffe vom Obersten Gerichtshof rief das Gericht unter dem Leitsatz „Habeas Corpus" zusammen, einem Schutz vor willkürlicher Verhaftung, unter dem jedem Menschen das Recht zugesprochen wird, vor zivilen Gerichten die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung prüfen zu lassen. Die Besonderheit war jedoch, dass in der Verhandlung zwei Affen als Kläger angetreten waren.

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Die Schimpansen Hercules und Leo, die an der State University of New York gehalten werden, plädierten mit Hilfe der Tierrechtsorganisaiton Nonhuman Rights Project (NhRP) auf die Freilassung aus ihrer unrechtmäßigen Gefangenschaft und die Überführung in ein artgerechtes Schutzgebiet.

„Das ist ein großer Schritt dahin, wonach wir letztlich suchen: das Recht auf körperliche Freiheit für Schimpansen und andere kognitiv komplexe Tiere", freute sich Natalie Prosin, Geschäftsführerin des Nonhuman Rights Project in einem Statement bei sciencemag. „Wir haben unseren Fuß in der Tür. Was immer auch passieren mag, diese Tür kann nicht mehr geschlossen werden."

Dieser Erfolg klingt fast zu gut um wahr zu sein. Leider wurde die Tür dann doch einen Tag später schon wieder zu gemacht. Und zwar von der Richterin selbst. Sie erklärte gestern, es sei nicht ihre Absicht gewesen, den Schimpansen menschliche Rechte zuzusprechen. In der Anhörung sollten die vorgebrachten Sachverhalte vom NhRP diskutiert werden, doch die Kennzeichnung als Habeas Corpus war ein Irrtum.

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Am 6. Mai wird die Verhandlung nun fortgesetzt, in dem der legale Status von Hercules und Leo noch einmal auf den Tisch gebracht werden soll. Steven M. Wise, vom NhRP, zeigt sich weiterhin optimistisch: „Das ist ein völlig neuer Fall und zum ersten Mal ist so etwas geschehen", wird er bei The Verge zitiert. „Wir sind dankbar für diese Möglichkeit einen Prozess für die Freiheit der Schimpansen führen zu können.

Falls das Gericht zu Gunsten der Schimpansen entscheidet, wäre das ein bemerkenswerter Erfolg in der Geschichte der Tierrechte und würde sicherlich einige weitere Kandidaten auf die herrschaftliche Matte des Gerichtshofs locken.