FYI.

This story is over 5 years old.

Tech

10 Jahre Gefängnis: Erstmals wird ein Mann für "Online-Vergewaltigung" verurteilt

Weil er Minderjährige über das Internet zu sexuellen Handlungen zwang, muss ein 41-Jähriger nun wegen Vergewaltigung ins Gefängnis. Das Besondere an dem Fall: Der Täter hat seine Opfer nie persönlich getroffen.
Symbolbild: imago | Blickwinkel

Achtung: Dieser Text und darin enthaltene Links enthalten Beschreibungen von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen.

Die öffentliche Debatte um sexuelle Belästigung im Internet ist so alt wie Avatare und Chatrooms selbst: Wie geht man mit Übergriffen im Online-Bereich um? Kann eine Vergewaltigung auch online stattfinden? Schon bevor es grafisch ausgefeilte Multiplayer-Games gab, fanden sexuelle Übergriffe bereits in textbasierten Rollenspielen statt – der vielleicht erste und bekannteste Fall wurde 1993 von Julian Dibbell in seinem Essay "A Rape in Cyberspace" festgehalten. 2007 geriet ein Second Life-Nutzer wegen "virtueller Vergewaltigung" ins Visier der belgischen Polizei. Auch World of Warcraft hat ein Vergewaltigungsproblem.

Anzeige

Folgt Motherboard auf Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter

Doch sexuelle Belästigung und übergriffiges Verhalten beschränken sich nicht nur auf Nutzer von Videospielen, Täter benutzen auch Soziale Netzwerke und digitale Hilfsmittel wie Webcams, um im Internet Kontakt zu möglichen Opfern aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen und sie im im realen Leben zu Handlungen zu zwingen, die ihnen psychisch wie physisch schaden. Vor allem Kinder und Jugendliche werden häufig Opfer sexueller Übergriffe über das Netz.

Am vergangenen Donnerstag hat nun ein schwedisches Gericht zum ersten Mal einen Mann wegen Vergewaltigung über das Internet schuldig gesprochen. Er hatte Minderjährige in Kanada, den USA und Großbritannien dazu genötigt, sexuelle Handlungen vor der Webcam zu vollziehen, während er ihnen dabei zusah. Er machte die Kinder gefügig, indem er drohte, ihnen oder ihren Familien etwas anzutun, berichtete Associated Press und betitelte den Fall als "Online-Vergewaltigung".

Die Anklage warf dem 41-jährigen Schweden vor, dass er damit gedroht habe, "Bilder der 26 Mädchen und einem Jungen auf Pornografieseiten zu posten oder ihre Verwandten umzubringen, wenn sie nicht sexuelle Handlungen ausführten, während er zusah". Zu seinen Opfern, die alle unter 15 Jahren alt waren, hatte der Verurteilte zwischen 2015 und Anfang 2017 Kontakt aufgenommen. Da er die Kinder während der Handlungen auch auf Video aufnahm, wurde er zusätzlich wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Insgesamt wurde der Schwede zu 10 Jahren Haft und einer Schadensersatzzahlung von umgerechnet 110.377 Euro verurteilt. Ans Licht kam der Fall, weil dem Verurteilten ein anderes Sexualdelikt vorgeworfen wurde, und die Ermittler in seiner Wohnung auf Videoaufnahmen von Mädchen stießen, die Englisch sprachen.

Anzeige

Ebenfalls auf Motherboard: Totalüberwachung für 150 Euro


Das Besondere an diesem Urteil: Der Täter, der nun wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, hat seine jugendlichen Opfer nie persönlich getroffen. Doch nach dem schwedischen Strafgesetz muss bei einer "Vergewaltigung" nicht zwingend ein Eindringen in den Körper des Opfers stattfinden. Stattdessen können auch Handlungen, die gleichermaßen verletzen, juristisch als Vergewaltigung gelten. Die schwedische Rechtsprechung hebt sich damit in Bezug auf Vergewaltigung von anderen Ländern deutlich ab.

Auch in Deutschland gab es schon verschiedene Gerichtsverfahren wegen des sogenannten "Cyber-Groomings". So wird der Vorgang bezeichnet, wenn ein Erwachsener über das Internet Kontakt zu Minderjährigen aufnimmt und sie dazu bringt, ihm explizite Bilder von sich zu schicken oder sexuelle Handlungen vor der Kamera auszuführen. Erst im Juni wurde beispielsweise ein Angeklagter vom Landgericht Osnabrück wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt: Er hatte Minderjährige per Chat dazu angeleitet, sich vor der Webcam auszuziehen und selbst zu befriedigen. Laut Paragraph 177 des Strafgesetzbuches wird eine sexuelle Nötigung in Deutschland jedoch erst dann als Vergewaltigung definiert, wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist.

"In fast allen Gesetzen über Vergewaltigung steht, dass der Angeklagte das Opfer sexuell penetriert haben muss. Daher wäre es in fast allen anderen Ländern unmöglich, diesen Tathergang strafrechtlich als Vergewaltigung zu verfolgen", erklärte James Chalmers, Professor der Rechtswissenschaft an der University of Glasgow, gegenüber Motherboard. "Für Schweden schafft das definitiv einen Präzedenzfall, auch wenn schon vorher feststand, dass ein solcher Fall theoretisch als Vergewaltigung verurteilt werden könnte."

Somit wird das Urteil in Schweden wohl keine weiteren Verurteilungen wegen Vergewaltigung in anderen Ländern nach sich ziehen. Trotzdem hofft Chalmers, dass das Urteil die Gesetzgeber in anderen Ländern zumindest dazu anregt, darüber nachzudenken, wie sie eine Vergewaltigung in ihrer Gesetzgebung neu definieren, um so die Opfer von Cyber-Grooming noch besser zu schützen.

Falls du Opfer einer Vergewaltigung oder sexueller Belästigung geworden bist und etwas unternehmen willst, findest du hier und hier Hilfe und nützliche Hinweise.