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Ist Heiko Maas wirklich gerade dabei, ein Zensur-Gesetz für Facebook einzuführen?

Der Justizminister will soziale Netzwerke dazu drängen, härter durchzugreifen. Die Empörung ist groß, doch nicht alle Kritik passt zu dem, was in der Gesetzesvorlage steht.
Bild: Imago

„Zensur", „postfaktische Lösung", „Parallel-Justiz" – der am Dienstag von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf gegen Hate Speech wird im Netz gerade zerlegt. Eine bunte Mischung aus Überwachungskritikern, FDP-Politikern und AfD-Unterstützern befürchtet, das Gesetz öffne staatlicher Meinungskontrolle Tür und Tor. Auch der Digital-Lobbyverband Bitkom spricht von einem „Zensurmonster".

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Doch werden die Regelungen tatsächlich der Sargnagel der Meinungsfreiheit im Netz? Ist es mit Blick auf das Gesetz wirklich berechtigt von „Zensur" zu sprechen?

Was bedeutet Zensur überhaupt?

Der Begriff der Zensur meint nicht einfach jede Form von Informationskontrolle. Er bezieht sich lediglich auf Eingriffe, die unerwünschte Meinungen mit Gewalt oder Zwang unterbinden. In der Definition des Grundgesetzes heißt das: Zensur wird in der Regel durch staatliche Stellen ausgeübt, wie das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Urteilen bestätigt hat.

Folgt Motherboard auf Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter

Das Maas-Gesetz geht hier jedoch einen anderen Weg, denn das Justizministerium will gerade nicht selbst löschen: Stattdessen sollen Unternehmen wie Facebook und Youtube in die Pflicht genommen werden, ihre Server nach Rechtsverstößen zu durchforsten. Die Macht der Firmen, Inhalte zu kontrollieren, beschränkt sich jedoch auf ihre eigenen privaten Plattformen – während eine staatliche Zensur auf allen Plattformen der Öffentlichkeit greifen würde.

Ein Beispiel für Zensurregelungen, die es schon heute in Deutschland gibt, sind die Bücher oder Filme, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden: Werke, die als „schädlich" für Minderjährige eingestuft werden, dürfen im Buchhandel nicht mehr öffentlich ausgelegt werden oder in Medien beworben werden, die Jugendlichen zugänglich sind. Während ein Nutzer Facebook einfach verlassen kann und woanders seine Meinung kundtun kann, sind dem Produzenten des indizierten Werkes sämtliche Buchläden und Medien des Landes verschlossen.

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Es täte der eh schon aufgeheizten Debatte um Hass und Fake News gut, vorsichtig mit solchen Begriffen umzugehen und stärker zu differenzieren. Nicht, dass man am Ende alle Munition verschossen hat, sollte Zensur wirklich mal anstehen.

Ist es wirklich sicher, dass mit dem Gesetz eine Löschorgie droht?

Was genau soll laut des Gesetzesentwurfes in Zukunft eigentlich gelöscht werden? Klar ist, dass der Gesetzesentwurf gerade keine inhaltlichen Kriterien formuliert, nach denen Facebook & Co. den Rotstift anlegen sollen: Nicht bestimmte politische Inhalte oder unliebsame Meinungen sollen gelöscht werden, sondern rechtswidrige Inhalte. Ob jemand künftig zum Mord an Sigmar Gabriel oder Björn Höcke aufruft, und ob das aus maoistischen, rechtsextremen oder millenaristischen Motiven heraus geschieht, soll dabei vollkommen egal sein – von gezielter Meinungskontrolle gegen bestimmter Gruppen kann also jedenfalls keine Rede sein. Maas' Gesetz drängt die Netzwerke lediglich zur Einhaltung deutscher Gesetze – und die sind zumindest bei einem Teil der Straftatbestände relativ eindeutig.

So sollen laut Gesetzesentwurf „offensichtlich rechtswidrige" Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerdeeingang gelöscht werden, andere rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Alle drei Monate sollen die Firmen in einem Bericht transparent machen, wie sie mit Beschwerden umgegangen sind und welche Inhalte sie gelöscht haben. Auch wenn bei einem Nicht-Nachkommen der Pflichten den Netzwerken empfindliche Bußgelder drohen (bis 50 Millionen Euro pro Unternehmen), fällt die Aufforderung, sich an deutschen Gesetze zu halten, gerade nicht unter Zensur – es ist vielmehr der Versuch, bestehende Gesetze im digitalen Raum durchzusetzen.

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Würden die Unternehmen das Gesetz in der Praxis wirklich zu einem Zensurmonster machen?

Die Befürchtung, dass Facebook unter der neuen Regulierung allzu großzügig löschen könnte, ist allerdings berechtigt. Neu an dem Gesetz sind nämlich gerade die hohen Bußgelder, die den Netzwerken drohen, wenn sie den Löschaufforderungen nicht nachkommen. Angesichts der Millionenhöhe könne es schnell passieren, dass mit möglichen Hass-Posts besonders streng umgegangen wird, befürchten Kritiker. Die Netzwerke werden vermutlich löschen, was sie – mangels besseren Wissens – als möglichen Rechtsverstoß vermuten.

Andererseits haben Unternehmen wie Facebook und Twitter ein genuines Interesse daran, gerade keine „Löschorgie" zu veranstalten, wie etwa der Lobbyverband Bitkom befürchtet. Möglichst viele Daten durch ihre Kanäle fließen zu lassen, ist das Geschäftsmodell der sozialen Netzwerke und ihr zentraler Rohstoff. Daher werden sie künftig genau prüfen, bei welchen Posts ein Bußgeld droht und bei welchen nicht. Ihr Modus Operandi beim Löschen könnte lauten: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Es gibt viele Gründe für Kritik am Gesetz, doch man sollte es sich nicht zu leicht machen

Selbstverständlich ist mit den Einwänden nicht die Kritik vom Tisch, dass Maas die große gesellschaftliche Frage nach der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Hassrede einer Handvoll Internetkonzernen überträgt.

Ob ein Kommentar die im Gesetz erwähnten Straftatbestände erfüllt – Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, üble Nachrede, Beleidigung etc. – ist oft keine einfache juristische Frage. Und diese Frage soll künftig nicht ein Gericht entscheiden, nicht ein Staatsanwalt, sondern die Rechtsabteilung eines privaten Unternehmens.

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Das Problem heißt Hass im Netz

Bei aller berechtigten Kritik an Maas' Vorstoß hilft es, kurz zum Ausgangspunkt der Debatte zurückzukehren. Facebook, Twitter, Youtube und andere soziale Netzwerke, die ihr Geld mit Daten verdienen, sind zunehmend auch zu einem Ort geworden, wo Volksverhetzer, Holocaust-Leugner und Rassisten seelenruhig ihre Hetze verbreiten können.

Die Klage des Würzburger IT-Anwalts Chan-Jo Jun gegen Facebook hat dies vor einigen Monaten noch einmal auf spektakuläre Weise ins öffentliche Bewusstsein gerückt: Jun hatte den Behörden eine 438 lange Liste mit Hasskommentaren übergeben, die von Facebook auch nach einer Meldung nicht gelöscht wurden. Darunter finden sich Posts von Nutzern, die zum „Abschlachten" der „Ficklinge" aufrufen (gemeint sind Flüchtlinge) oder fordern, das „dreckige fiehzeug" zu „verbrennen".

Eine aktuelle Studie von jugendschutz.net belegt, dass sich trotz monatelanger Debatten an der Löschpraxis der Netzwerke nicht viel geändert hat. Das vernichtende Urteil der Erhebung: Auf die Meldung von Usern hin hatte Facebook nur 39 Prozent aller rechtswidrigen Inhalte gelöscht, Youtube immerhin 90 Prozent, Twitter nur ein Prozent.

Ob Maas als „Zensur-Minister" taugt, ist daher fraglich. Der Justizminister stand bislang eher für Untätigkeit und blutleere Drohungen  – bis zu dem Punkt, dass ihn sogar der Koalitionspartner wie einen Schuljungen zurechtwies und von ihm „endlich" konkrete Vorschläge verlangte. Wir erinnern uns: Seine bisherigen Versuche, digitale Hetzer zu bekämpfen, scheiterten kläglich: Maas' gemeinsame „Task Force" mit Facebook & Co. zur Bekämpfung von Hassrede wird in die Geschichte cool klingender, aber wenig erfolgreicher Initiativen eingehen.

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Dass Maas nun die Samthandschuhe ablegt und mit blanken Fäusten in den Ring steigt, hat auch mit dem Herumlavieren der sozialen Netzwerke zu tun. Facebook, Twitter und Youtube haben lange so getan, als seien sie machtlos im Kampf gegen die Spam-Wellen des Hasses auf ihren Plattformen. Erst kürzlich hatte ein Facebook-Vertreter vor dem Landgericht Würzburg von einer „Wundermaschine" gesprochen, die man bräuchte, um bestimmte Inhalte – etwa die wiederholte Darstellung eines Flüchtlings als Terroristen – dauerhaft vom Netzwerk zu bannen. Dabei verfügen die Firmen bereits über die Technik, etwa durch Upload-Filter bestimmte Inhalte vorzuselektieren, bevor sie im Netz landen (wie sie es bereits bei der Bekämpfung von Terror-Propaganda einsetzen.)

Kaum Alternativen in Sicht

Der Protest gegen das Gesetz ist an vielen Punkten nachvollziehbar. Dass die Abwägung, ob eine Meinung gegen deutsches Recht verstößt, von einem Unternehmen statt von einem Gericht getroffen wird, widerspricht zunächst dem üblichen rechtsstaatlichen Prozedere (auch wenn ehrlicherweise angefügt werden muss: Jedes Unternehmen – die eigene Rechtsabteilung – sorgt für die Einhaltung deutscher Gesetze innerhalb seines eigenen betrieblichen Terrains. Ein Schritt, den Facebook und andere soziale Netzwerke bislang nachweislich nicht gegangen sind.)

Auch ist bisher unklar, wen das Justizministerium als „soziales Netzwerk mit mehr als zwei Millionen Nutzer" – so der Geltungsbereich des Entwurfs – betrachtet: Neben den genannten Netzwerken könnten auch Xing, Instagram und Pinterest, ferner Speicherdienste wie Dropbox und One-Click-Hoster oder Messenger wie WhatsApp und Skype darunter fallen, wie Netzpolitik schreibt.

Trotz der genannten Schwächen bleibt die Frage, wie der nicht abreißenden Welle an Hass im Netz beizukommen wäre. Es ist ja nicht so, als stünden zahllose Konzepte und Instrumente zur Verfügung, mit denen Online-Hetze wirksam bekämpft werden könnte. Im Gegenteil: Bislang haben weder Unternehmen, Politik noch die digitale Zivilgesellschaft tragbare Lösungen vorgeschlagen, Hassposter einzudämmen und Opfer besser zu schützen.

In einem Anflug von Fairness gegenüber der Bundesregierung ließe sich das Gesetz auch als Akt der Verzweiflung deuten, einem dringlichen gesellschaftlichen Problem irgendwie beizukommen – weil es sonst keiner tut.

Denn die Alternative hieße warten: warten darauf, dass sich eine für alle Seiten akzeptable Lösung irgendwie von selbst ergibt, dass das „Unrechtsbewusstsein der Nutzer" wächst (wie Bitkom vorschlägt) oder dass die viel beschworene Gegenrede das Netz als freien Diskursraum zurückerobert (wie die Linkspartei hofft). Doch damit würde man in Kauf nehmen, dass die Hetzer, Holocaust-Leugner und Hakenkreuz-Poster erstmal nichts zu befürchten haben und ihren Hass munter weiter in den sozialen Netzwerke verbreiten – gerade mit Blick auf den anstehenden Wahlkampf keine rein juristische Frage.