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Urteil rechtskräftig: Shiny Flakes-Admin schuldet Deutschland mehrere Millionen

Maximilian S. ist auf Jahrzehnte hochverschuldet—da hilft ihm auch die Versteigerung seiner 25 Handys durch das Land Sachsen nichts.
Der Shiny Flakes-Admin Maximilian S. vor Gericht
Bild: Motherboard

Im Sommer 2014 sorgte die Post für einige Überraschungen in Leipzig. Verschiedene Bürger der sächsichen Metropole wunderten sich über falsch adressierte Päckchen mit weißem Pulver oder Pillen, die in ihren Briefkästen landeten und gaben die unbestellte Sendung bei der Post ab. Im Postlogistikzentrum Leipzig, wo die offensichtlich fehlgeleiteten Sendungen untersucht wurden, staunte man nicht schlecht: Genau diese Päckchen hatten die Beamten in den vergangenen Wochen immer mal wieder herausgefischt, weil sie um wenige Cent zu wenig frankiert waren und an den Absender zurückgeschickt.

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Anhand des Poststempels wurde schnell klar: Die Bande, welche hier so großzügig Ecstasy, Koks und Speed durch's ganze Land transportieren wollte, musste sich direkt in Leipzig befinden. Die Ermittler sollten sich allerdings getäuscht haben, was die Größe des Verbrecherrings anging, wie sie neun Monate später feststellen durften.

Im März 2015 wurde der damals 19-jährige ehemalige Kellner Maximilian S. durch seine Verhaftung international bekannt: Er hatte von seinem Jugendzimmer aus im Alleingang einen gigantischen Drogenshop im öffentlichen Internet und später auch im Darknet betrieben. Unter dem Pseudonym „Shiny Flakes" schickte er so ziemlich alles außer Heroin rund um den Globus.

Ein winziger Lichtblick bleibt: Am 10. Mai 2046 ist die Millionenforderung verjährt.

Nach einem aufsehenerregenden Prozess fiel das Urteil im November 2015. Obwohl sein Anwalt Stefan Costabel die Entscheidung angefochten hatte, bestätigte der Bundesgerichtshof am 10. Mai 2016 das Urteil endgültig: Max muss für sieben Jahre hinter Gitter.

Die ganze Geschichte von Shiny Flakes: Der Aufstieg und Fall eines 20-jährigen Online-Dealers

Doch wie sich nun herausstellt, muss der ehemalige Drogen-Kingpin nicht nur in Form der Gefängnisstrafe Buße leisten, sondern dürfte auch über Jahrzehnte hochverschuldet sein: Denn neben der Haft erwartet Maximilian S. eine enorme Forderung von über drei Millionen Euro seitens der Staatskasse. Dazu gehören seine Einkünfte aus den 18 Monaten Drogengeschäft, die er nach eigenen Angaben größtenteils in sein Business reinvestiert hatte.

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Beschlagnahmte Drogen von Shiny Flakes

Die Polizei führt kurz nach der Festnahme Anfang März 2015 einen Teil der beschlagnahmten Drogen der versammelten Presse vor. Bild: Theresa Locker

Besonders dramatisch sind die Forderungen auch deshalb, weil er kaum Wertgegenstände angeschafft hat, die nun versteigert und gegengerechnet werden könnten. Wie sich im Prozess herausstellte, führte Shiny Flakes keineswegs das prunkvolle Leben, mit dem Drogen-Barone klischeehaft gerne in Verbindung gebracht werden, sondern pflegte einen extrem bescheidenen Lebensstil ohne größere Anschaffungen, die nun veräußert werden könnten. Durch Zeugenaussagen untermauert ist lediglich, dass Maximilian S. sich ein Paar neue Sneakers leistete, während er das zu jener Zeit wohl lukrativste Start-up Sachsens aus seinem Kinderzimmer betrieben hatte.

„Sie haben die Fähigkeiten, was mit ihrem Leben anzufangen", ermutigte der Richter den jungen Angeklagten.

Auch auf eine Verbraucherinsolvenz kann der ehemalige Shiny Flakes-Admin zur Abarbeitung des Schuldenbergs nicht setzen—weil seine Millionen rechtswidrig erwirtschaftet wurden, steht ihm diese Möglichkeit der Schuldenminderung nicht offen. In seinem Kinderzimmer fanden die Beamten zwar rund 360 Kilogramm Drogen (die sich natürlich nicht für die Staatskasse verwerten lassen) und etwas über 48.000 Euro Bargeld, doch für die drei Millionen Euro Schulden reicht das natürlich bei weitem nicht.

Eine sehr kleine Linderung darf Max sich aber dennoch von der Versteigerung seines beschlagnahmten Eigentums als sogenannte „Tatmittel" erhoffen: Neben den Drogen nahmen die Ermittler rund zwei Dutzend Handys, einen großen Fernseher, mehrere PCs, Festplatten, Feinwaagen und diverses Zubehör zur Magnetkartenfälschung aus seinem Zimmer mit.

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Ein Teil seiner elektronischen Inneneinrichtung kommt nach der Rechtskraft des Urteils öffentlich auf der Justizplattform justiz-auktion.de unter den Hammer; wann genau, oder ob die Versteigerung schon vorbei ist, mochte uns die zuständige Staatsanwaltschaft allerdings nicht sagen. Falls ihr also eins von Shiny Flakes' Burner-Handys ersteigern möchtet, solltet ihr auf der Website vorbeischauen und regelmäßig nach Angeboten aus dem Bundesland Sachsen Ausschau halten.

Die Website von Shiny Flakes

Maximilian S., der sich gerne als Hobbyfotograf betätigte, gestaltete eine hochwertig aussehende Webshop-Seite. Screenshot: Motherboard

Selbst der verurteilte Maximilian oder sein Anwalt werden von staatlicher Stelle nicht über die Versteigerung informiert; denn seit das Urteil rechtskräftig ist, gehören die eingezogenen Gegenstände nicht mehr Max S., sondern dem Freistaat Sachsen, der nun versucht, sie zu Geld zu machen.

Ein winziger Lichtblick bleibt: Nach 30 Jahren ab Rechtskraft des Urteils, also am 10. Mai 2045, ist die Millionenforderung nach deutschem Recht verjährt.

Dass Verteidiger Stefan Costabel gegen das Urteil Revision einlegte und so das Ende des Verfahrens hinauszögerte, hatte übrigens taktische Gründe. Der Rechtsanwalt war nämlich nach der Urteilsverkündung im Landgericht vollauf zufrieden mit der für seinen Mandanten günstigen Entscheidung. Allerdings wollte der Jurist Maximilian S. mögliche Aussagen in anderen Verfahren ersparen. Solange ein Verdächtiger nicht rechtskräftig verurteilt ist, kann er sich in Verfahren gegen andere Beteiligte nämlich noch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um sich nicht möglicherweise selbst zu belasten.

Exklusiv: Wie die Ermittler Shiny Flakes wirklich auf die Spur kamen

Tatsächlich hatte Maximilian S. mit dem Urteil, das der Bundesgerichtshof nun bestätigt hat, enormes Glück: Die Drogenmenge, die er ohne das Wissen seiner Mutter in seinen Regalen daheim gestapelt hatte, übersteigt die „geringfügige Menge" um das 15.000-fache. Doch ein Sachverständiger attestierte ihm trotz seiner wirtschaftlichen Eigenständigkeit Reifedefizite; so wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Andernfalls hätte S. mit einer Freiheitsstrafe im deutlich zweistelligen Bereich rechnen müssen.

„Sie haben die Fähigkeiten, was mit ihrem Leben anzufangen", ermutigte der Vorsitzende Norbert Göbel den jungen Angeklagten, sich künftig doch mal legalen Tätigkeiten zu widmen.

Die Zeche—hier in Form der Verfahrenskosten—zahlt die Staatskasse. Das Jugendgerichtsgesetz sieht diese Möglichkeit vor, um junge Straftäter nicht mit erheblichen Schulden zu belasten. Für Maximilian S. dürfte das nur ein schwacher Trost sein.