FYI.

This story is over 5 years old.

Tech

Warum es falsch ist, dass man keine Selfies in der Wahlkabine machen darf

Eine neue Regelung verbietet es, Fotos in der Wahlkabine zu machen. Unser Autor erklärt in einem Kommentar, warum er findet, dass die Vorschrift den demokratischen Diskurs behindert.
Bild: Imago | Phototei

"Wie alt ist denn ihre Tochter?" Etwas verwundert über diese Frage stehe ich im zum Wahllokal umfunktionierten Tanzsaal eines Altenheims. Es ist der 25. Mai 2014, der Tag der Wahl zum Europaparlament. "5 Jahre", antworte ich. Eigentlich wollte ich nur schnell wählen gehen. Europawahl – interessiert ja sowieso niemanden so richtig.

Meine Tochter habe ich dabei und möchte ihr wenigstens zeigen, wie das so geht mit dem Wählen. "Kann sie denn schon lesen?", fragt die Wahlhelferin weiter. Man, ist die penetrant. "Nein, warum ist das wichtig?", entgegne ich entnervt. "Wenn sie lesen kann, darf sie nicht mit in die Wahlkabine." Ich erkläre, dass sie erst nächstes Jahr eingeschult wird, und darf endlich passieren. Wir gehen in die Wahlkabine und ich lasse sie das Kreuz machen. Auf dem Rückweg frage ich nach, warum denn begleitende Kinder nicht lesen können dürfen. Weil, so erklärt man mir, meine Tochter sonst benutzt werden könnte, um Wahlergebnisse auszuspionieren.

Anzeige

Folgt Motherboard auf Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter

Was für eine anstrengende Form der Wahlüberwachung das wäre, denke ich. Völlig ineffizient. Und in diesem Fall auch unnötig. Denn ich habe den angekreuzten Wahlschein in der Kabine fotografiert und auf Instagram gepostet. Warum? Weil ich persönlich die Entscheidung getroffen habe, mich vom Wahlgeheimnis zu befreien.

Wenn ich diese Anekdote heute erzähle, bekomme ich immer wieder das gleich zu hören: Das könne ich doch nicht tun, das sei gefährlich und sicher auch eine Straftat.

Dabei ist die Europawahl 2014 nicht die erste Wahl, die ich dokumentiere. Und eine Straftat ist es auch nicht. Doch in diesem Jahr wurde ein entscheidender Paragraf in der Bundeswahlordnung so geändert, dass mein Wahlkabinenselfie nicht folgenlos geblieben wäre: Wer von der Wahlleitung beim Fotografieren in der Kabine erwischt wird, wird vom lokalen Wahlvorstand zurückgewiesen, heißt es jetzt in Paragraf 56 der Bundeswahlordnung. Der Zettel muss im Beisein des Wahlvorstands vernichtet werden, man kann sich anschließend einen neuen ausstellen lassen – und muss nochmal wählen.

Ich komme nicht umhin, das absurd zu finden. Überall hängen Kameras, alles wird gefilmt, gespeichert, aber wer seinen eigenen Wahlzettel fotografiert, darf nicht mehr mitspielen.

Das Wahlgeheimnis ist wichtig, aber die aktuelle Regelung ist nicht viel mehr als Datenschutz-Augenwischerei

Zugegeben: Das Wahlgeheimnis ist eine bedeutende historische Errungenschaft. Es gibt Menschen die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie anderen mitteilen, wen sie gewählt haben. Es schützt vor Repressionen. Nicht alle Menschen können es sich leisten, ihre Stimme öffentlich zu machen. Doch in der heutigen Form schränkt es Menschen auch dabei ein, andere teilhaben zu lassen. Fragt man nach dem Grund, heißt es immer wieder: Es muss eine geheime Wahl garantiert werden! Fotos könnten zum Nachweis missbraucht werden. Das ist in der Theorie richtig. Aber letztlich wirkungslos, wenn es um einen absoluten Schutz der Wahl geht. Denn in der Praxis könnte ich auch jemanden zwingen, unter meinen Augen per Briefwahl abzustimmen. Das ist zwar auch verboten, aber wäre viel effizienter und weniger überprüfbar.

Die Gesetzesänderung ist also Augenwischerei. Der Informatiker und Datenschutz-kritische Blogger Jürgen "tante" Geuter definierte mal den schönen Begriff Datenschutztheater. Damit meinte er "eine Massnahme oder eine Sammlung von Massnahmen, die den gefühlten Schutz von Daten verbessern ohne dabei die Daten funktional vor Ge- oder Missbrauch zu schützen." Also Regelungen die vermeintlich den Datenschutz stärken, aber eigentlich wirkungslos sind – und schlimmer: Die positiven Potentiale von Daten, wie zum Beispiel das Stärken von Transparenz, verhindern. Genau das ist hier der Fall. Es handelt sich um unwirksamen politischen Aktionismus gegen die angebliche jugendliche Unkultur, überall Fotos zu machen. Wo kommen wir denn da hin, wenn diese jungen Leute jetzt auch noch bei der Wahl rumselfien? Das eigentliche Ziel wird aber verfehlt: Zu verhindern, dass Menschen zur Überprüfbarkeit ihres Wahlergebnisses gezwungen werden können. So lange es die Briefwahl gibt, sind alle Foto-Verbote in der Wahlkabine hinfällig.

Anzeige

Das öffentliche Bekenntnis zur Wahl kann den demokratischen Diskurs auch stärken

Dafür schränkt die aktuelle Regelung Menschen im politischen Diskurs ein. Es nimmt ihnen die Möglichkeit, einen wichtigen demokratischen Akt visuell zu kommunizieren. Hier, ich habe gewählt! Es ist nicht verboten, sich öffentlich zu einer Wahl zu bekennen. Im Gegenteil: Es ist ein wünschenswerter Teil politischer Meinungsbildung. Wir sollten ihn nicht durch Verordnungen einschränken, die ihr eigentliches Ziel sowieso nicht erreichen. Und da wir schon dabei sind: Es wäre toll, wenn Kinder nicht nur durch die Kinder-Testwahl U18 erfahren, wie es so in der Wahlkabine läuft. Ich hatte gerade erst ein Gespräch mit einer Erstwählerin, die mir erklärte, dass sie aufgeregt sei, weil sie vielleicht etwas falsch mache und sich blamiere. Das passiert eben, wenn alles so unheimlich erzwungen geheim ist.

Das heimlich gemachte Foto dann in sozialen Medien zu veröffentlichen ist laut Innenministerium übrigens keine Straftat. Das gilt wohlgemerkt nur für den eigenen Wahlschein.

***

Caspar Clemens Mierau, darf sich laut seinem Ausweis offiziell „Leitmedium" nennen. Er bezeichnet sich selbst als „Post-Privatier", arbeitet in Berliner Startups und schreibt als Blogger und freier Journalist über Medien, (Post-)Privatsphäre und die gesellschaftlichen Auswirkungen durch technologischen Wandel.

Update (23.9.2017 | 16:15): In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass ein Foto in der Wahlkabine zum Ausschluss von der Wahl führen kann. Tatsächlich muss der Stimmzettel vernichtet werden, wenn dem Wahlvorstand auffällt, dass ein Foto in der Kabine geschossen wurde – es gibt jedoch anschließend die Möglichkeit, sich einen neuen Stimmzettel ausgehändigen zu lassen und noch einmal abzustimmen. Wir haben die Passage im Text entsprechend korrigiert.