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Bundesnetzagentur geht gegen Unterwanderung der Netzneutralität vor

Deutschlands oberste Internetbehörde verbietet der Telekom, die Bandbreite für Videostreaming zu drosseln. Die ist davon überhaupt nicht begeistert – und kündigt rechtliche Schritte an.
Bild: Olaf Kosinsky | Wikimedia.org

Einen Tag nach der verlorenen Schlacht um die Netzneutralität in den USA kam es auch in Deutschland zu einer bedeutenden Entscheidung: Am Freitag verbot die Bundesnetzagentur der Telekom, im Rahmen ihres Zusatzdienstes StreamOn die Übertragungsrate für gestreamte Videos zu drosseln. Die oberste deutsche Regulierungsbehörde in Netzfragen wies die Telekom an, StreamOn entsprechend umzugestalten – und alle Datenströme gleichzubehandeln. Die Telekom kritisierte die Entscheidung als “absolut nicht nachvollziehbar".

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Mit der Option StreamOn können Telekom-Kunden Musikstücke und Videos im Netz bei bestimmten Anbietern streamen, ohne dass die Übertragung auf ihr monatliches Datenvolumen angerechnet wird. Je nach gebuchtem Tarif können Nutzer auf Inhalte von Telekom-Partnern wie Netflix, Apple Music oder YouTube zugreifen. Das Prinzip der zusätzlich nutzbaren Daten durch StreamOn stellt die Bundesnetzagentur zwar nicht in Frage. Die Agentur kritisiert jedoch, dass bei einem Teil des Angebots die Übertragungsrate gedrosselt wird. So könnten Kunden Musik und Audio-Inhalte schneller streamen als manche Filme und Videos, die nur in SD-Qualität übertragen werden. Laut der Agentur müsse aber Videostreaming ebenfalls in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem verstoße die Telekom gegen die europäischen Roaming-Vorschriften, da sie unterscheide, von wo aus Kunden auf die StreamOn-Inhalte zugreifen. Tatsächlich bekommen Kunden, die Musik oder Filme im EU-Ausland streamen, die genutzten Daten von ihrem monatlichen Volumen abgezogen. Die Telekom wehrt sich in einem Blogpost damit, anders sei es "wirtschaftlich nicht machbar", sondern das Ende von StreamOn.

In einer Pressemitteilung begründete die Agentur ihre Entscheidung damit, die Netzneutralität in Deutschland bewahren zu wollen. Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichere "nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen", so Jochen Homann, der Chef der Agentur in einer Pressemitteilung. Die Agentur beruft sich außerdem auf den Standpunkt, mit der Entscheidung europäisches Recht umzusetzen. "Das Gleichbehandlungsgebot ist ein Eckpfeiler der europäischen Regelungen zur Netzneutralität", so Hohmann.

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Der EU-Digitalkommissar Andrus Ansip schrieb auf Twitter, der Zugang zu einem ""offenen Internet ohne Diskriminierung oder Beeinträchtigung (etwa durch Blockieren oder Verlangsamen)" sei im EU-Recht verankert. Zuvor bezeichnete er in einem Gastbeitrag für die französische Tageszeitung Le Monde die Aufhebung der Netzneutralität in den USA als "ohne Wirkung für Europa".

Die Telekom wehrt sich gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur und kündigte rechtliche Schritte an. Die Entscheidung der "Bonner Regulierer" sei "absolut nicht nachvollziehbar" und richte sich gegen die 700.000 Kunden und 150 Partner der Telekom, so ein Telekom-Sprecher in einem Blogpost. StreamOn sei eine “absolute Erfolgsgeschichte”, was der Netzagentur "anscheinend ein Dorn im Auge" sei.

Den Vorwurf, die Netzneutralität in Deutschland auszuhöhlen, kommentierte die Telekom nicht direkt. Das Unternehmen verteidigte jedoch die gedrosselten Bandbreiten für das Videostreaming: Die Übertragung von Videos in DVD-Qualität statt in HD seien für das Smartphone “absolut ausreichend", das zeigten allein schon die hohen Buchungszahlen der StreamOn-Option.

Auch Vodafone bietet Kunden mit bestimmten Tarifen so genanntes Zero-Rating-Streaming, das nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet wird. Auch in diesem Fall prüft die Bundesnetzagentur einen möglichen Verstoß gegen die Netzneutralität.

Die Telekom hat nun bis März 2018 Zeit, ihr StreamOn-Angebot entsprechend den Vorgaben der Netzbehörde anzupassen.