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Rechte sind sauer, weil Gefangene bald ein bisschen Internet bekommen

Das Berliner Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ soll mehr Häftlingen einen Zugang ins Netz ermöglichen. Doch ist das Internet im Gefängnis überflüssiger Luxus oder wichtiges Grundrecht?
Resozialisierung dank Computer: Diese beiden Kursteilnehmer schauen sich dafür zwischendurch auch mal ein Fitnessvideo an. Bild: Grey Hutton / MOTHERBOARD.

„Also sollen die Leute im Knast jetzt auf Staatskosten (mit anderen Worten auf Kosten des Steuerzahlers) ins Internet dürfen?" empört sich eine Facebook-Userin auf der Seite von Spiegel Online. „Na toll! Knast sollte Strafe sein und kein Urlaub; aber typisch für die etablierten Parteien die Verbrecher zu beschenken und es den hart arbeitenden Bürgern zu nehmen; noch ein Grund mehr für mich AfD zu wählen." Was ist da los?

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In dieser Woche wurde vor dem Berliner Rechtsausschuss ein Antrag eingebracht der ein Pilotprojekt in Berliner Knästen vorantreiben soll: „Projekt Resozialisierung durch Digitalisierung" heißt das. Dafür sollen ausgewählte Internetseiten in eingerichteten Computerräumen auch für Haftinsassen zugänglich sein.

Für Gefangene ist es bisher nur in den seltensten Fällen möglich, legal ins Netz zu gehen. In Baden Württemberg dürfen einige Häftlinge einzelne Seiten besuchen, wenn sie der Resozialisierung dienen und in Berlin gab es bisher ein Pilotprojekt. Dort können manche Häftlinge im Zuge des elis-Projekts unter strengen Auflagen einige Websites ansurfen: An der JVA Heidering, an der auch das nun eingereichte erweiterte Pilotprojekt umgesetzt werden soll, zeigt sich auch, wie wichtig das für Häftlinge sein kann.

„Die Lebensverhältnisse hier drinnen sollen denen draußen angeglichen werden. Und weil das Internet ja immer wichtiger wird, müssen wir hier auch auf die Vermittlung von Medienkompetenz achten", sagte Christian Reschke, der Fachliche Leiter des Sozialdienstes der JVA Heidering, als Motherboard vor einigen Monaten einen Computerkurs an der JVA besuchte. Weil er festgestellt hat, wie bedeutend der Umgang mit Computern für die Resozialisierung ist, war er sich schon damals sicher: „Der Einsatz von Computerprogrammen zur Resozialisierung wird in Zukunft steigen."

Alle Menschen in der JVA Heidering grüßen Herrn Reschke freundlich, wenn sie ihn sehen. Während unseres Besuchs begleitete er uns durch das Gefängnis. Bild: Grey Hutton.

Bei dem Besuch berichtete uns Christian Reschke, dass viele seiner Teilnehmer in diesen Kursen Deutsch lernen, sich geschichtlich weiterbilden, Angebote des Arbeitsamtes oder der Volkshochschule nutzen, und dass ihnen dort vor allem auch die Grundlagen der Computernutzung beigebracht werden. Wie funktioniert Word? Wie schaltet man den Computer an? Damit werden den Insassen Grundlagen vermittelt, die ein Überleben „draußen" ohne Kriminalität erst ermöglichen.

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Tatsächlich wirft der Antrag im Berliner Rechtsausschuss auch die Frage auf, inwiefern der Zugang zum Internet ein Recht darstellen kann, das mit Sicherheitsauflagen auch Gefangenen eingeräumt werden sollte. Während der BGH das Internet bereits 2013 in einem bahnbrechenden Urteil zu einem Grundrecht erklärte, ist Gefangenen der Zugang ins World Wide Web bisher weitgehend versperrt. Das kann sowohl bei langjährigen Haftstrafen zum Problem werden, wenn Gefangene wichtige Entwicklungen der Digitalisierung erst mühsam lernen müssen, aber auch bei grundlegenden Herausforderungen der Resozialisierung und dem Wunsch nach Weiterbildung im Netz.

Deswegen haben Länder wie Norwegen, wo es seit 2010 in allen Gefängnissen eingeschränkten Zugang zum Internet gibt, Österreich oder die USA bereits umgedacht und stellen einen eingeschränkten Netzzugang zur Verfügung, ohne dass dies auf Kosten der Sicherheit geht.

Screenshot des E-Lernprogramms Ich-will-lernen: Bild: IBI (Verwendet mit freundlicher Genehmigung)

Zu den beliebtesten Websites zählt bei den Häftlingen der JVA Heidering bisher übrigens „Nachrichten leicht", das Angebot des Deutschlandfunks, welches das Weltgeschehen in einfacher Sprache verstehbar macht. Dass Haftinsassen auch weiterhin am öffentlichen Leben interessiert sind, ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung.

Die bisher an der JVA eingesetzte Lernplattform elis bietet Häftlingen außerdem Zugang zu einem vorgefilterten, streng limitierten Internet, das über ein Intranet organisiert ist. Neben klassischen Lernprogrammen bietet es auch Zugang zu Online-Nachschlagewerken wie dem PortalIch-will-Lernen.de, Beroobi.de oder Wikipedia, das allerdings nur in einer gespiegelten Offline-Version angeboten wird. In anderen Vollzugsanstalten dürfen die Kochlehrlinge zum Beispiel auf Chefkoch.de zugreifen, um sich neue Rezepte herauszusuchen. Trotzdem muss jede Seite, auf die die Häftlinge über elis zugreifen können, von der JVA-Leitung freigegeben werden.

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Was bei dem gerade eingereichten Antrag allerdings neu ist: Es soll auch geprüft werden, ob Inhaftierte Internettelefonie nutzen und zuvor geprüfte E-Mails verschicken dürfen. Wenn das Berliner Abgeordnetenhaus dem Antrag zustimmt, wäre Berlin das erste Bundesland, das Gefangenen diese eingeschränkte Nutzung des Internets ermöglicht.

Der Computer-Unterrichtsraum der JVA-Heidering an der auch das aktualisierte Pilotprojekt erprobt werden soll. Bild: Grey Hutton.

Dass auch Gefangene einen gewissen Zugang zu den Weiten des Internets verdient haben, sehen nicht alle so. Auf Twitter bezweifelt ein User, der sonst gerne offen rassistische und patriotische Inhalte teilt, ob das Recht auf Internet ein Grundrecht sein sollte. Für diejenigen, die das Netz zum Poker zocken, Pornos schauen und Pilzpfannengerichte raussuchen nutzen, ist das vermutlich weniger ersichtlich. Anderen muss man nicht erklären, dass es äußerst schwer sein kann, auch ganz alltägliche Dinge ohne das Netz zu bewerkstelligen. Und dazu gehört nicht, sich eine Pizza zu bestellen.

Ein anderer Facebook-Nutzer ist sich unter dem Spiegel Online-Artikel sicher: „Informationsbeschaffung geht auch durch Bücher und u.U. Fernsehen". Tatsächlich waren wir bei unserem Besuch an der JVA Heidering auch in der Bibliothek: Die ist sicherlich gut ausgestattet, wie man sich jedoch online eine Wohnung sucht, wie man sich einen Termin beim Bürgeramt besorgt, kann man dort nicht lernen.

Die Frage, ob das Internet ein Grundrecht sei, ist für mehrere Kommentatoren des Artikels scheinbar vor allem eine rhetorische Frage—die man jawohl noch mal empört stellen dürfe. Ein Facebook-Nutzer bringt die unter vielen der irgendwie rechtsgesinnten Kommentatoren weit verbreitete Auffassung auf den Punkt, dass ein Internet-Zugang eine absolut unverhältnismäßige Milde sei und Häftlinge unter keinen Umständen zustünde: „Sowas kommt dann wieder von Rotgrün in Berlin. Völlig irrsinnig. Mit das bissle Netz können die Kontat zu Kriminellen und Terroristen aufnehmen. Statt über Kokain wird dann über Kaffee geredet. Wie Naiv sind die in Berlin ??? Knast ist Strafe und kein Holiday." Allerdings sitzt in Berlin noch immer eine schwarz-rote Koalition im Abgeordnetenhaus.